Cyberstalking – was tun?
Stalking ist keine Lappalie, sondern eine Straftat. Denn für betroffene Personen hat es oft schwere psychische Folgen. Deswegen sollten Sie wissen, wo genau (Cyber-) Stalking anfängt und wie Sie sich dagegen wehren können.
Inhalt:
Cyberstalking Definition
Folgen von Stalking
Motive von Stalkenden
Was kann ich tun
Weiterführende Informationen und Hilfsangebote
Sind Sie betroffen von Stalking bzw. Cyberstalking? Weiterführende Hilfsangebote sowie Tipps, wie sie sich am besten verhalten, finden Sie am Ende des Artikels!Cyberstalking Definition
Folgen von Stalking
Motive von Stalkenden
Was kann ich tun
Weiterführende Informationen und Hilfsangebote
Der Begriff Stalking wird oft verharmlost – und auch falsch verwendet: "Ich hab' mal den neuen Kollegen gestalkt, der sieht ja so nett aus." Heißt heutzutage so viel wie: "Ich schaue mir mal das Internetprofil von ihm an und gucke, was ich an Informationen über ihn finden kann."
Aber ist ein Besuch eines Social-Media-Profils zum Stillen der eigenen Neugier wirklich schon Stalking? Eher nein, sich öffentliche Profile von Bekanntschaften anzusehen, fällt erstmal nicht unter die tatsächliche Definition von Stalking. Schauen wir uns diese doch einmal genauer an:
Stalking – was ist das überhaupt?
Der Begriff Stalking leitet sich aus der englischen Jägersprache ab: to stalk bedeutet hier so viel wie "jagen" oder "heranpirschen". Und in der Psychologie wird Stalking als eine zwanghafte Fixierung auf eine bestimmte Person angesehen, die sich emotional verfestigt.Und das passt, denn unter Stalking versteht man allgemein, dass einem eine Person auflauert, man von ihr belästigt und eingeschüchtert wird. Strafrechtlich definiert sich Stalking vor allem durch das wiederholte Aufsuchen der räumlichen Nähe einer Person. Weitere Merkmale zum Straftatbestand des Stalkings lassen sich im Strafgesetzbuch nachlesen.
Stalking äußert sich z. B. in folgendem Verhalten:
- Intensives Beobachten in der Nähe des Opfers
- Verfolgung auf dem Nachhauseweg
- Unerwünschte Briefe
- Unerwünschte Geschenke
- "Zufällige" Aufeinandertreffen
- Wiederholte Anrufe
- Leugnung einer beendeten Beziehung
- Drohbriefe
Cyberstalking: die virtuelle Variante
Durch die digitalen Medien hat Stalking eine neue Dimension gewonnen: Auch virtuell wird gestalkt – entsprechend spricht man dann von "Cyberstalking". Per E-Mail, SMS, Chats und Social Media wird das Opfer wiederholt belästigt und bedroht.Cyberstalking geht übrigens häufig auch mit dem eben beschriebenen "klassischen" Stalking einher. Man könnte sagen, die Opfer werden offline und online verfolgt.
Auch Cyberstalking ist strafbar
Der Gesetzgeber hat die Brisanz des zunehmenden Cyberstalkings erkannt und das Stalkinggesetz 2021 entsprechend angepasst. In punkto Cyberstalking wurde nachgeschärft:Im Fokus der Strafverfolgung ist unter anderem der Einsatz von sogenannter Stalkingware oder Spyware – also Programmen, die unbemerkt auf den Endgeräten der Opfer installiert werden und extra zum Ausspähen und Stalken entwickelt wurden. Die Stalker können so Nachrichten mitlesen oder Passwörter herausfinden. Auch GPS-Tracker am Auto kommen zum Einsatz.
Ebenso das unbefugte Zugreifen auf persönliche Daten (z. B. in Social Media wie Facebook, Instagram) um etwa den aktuellen Standort einer Person herauszufinden und ihr nachzustellen, fällt unter die Definition von Cyberstalking.
Ebenfalls nun im Visier des Gesetzes: Wenn die Stalkenden sich in die Accounts ihrer Opfer hacken und in deren Namen intimes Bildmaterial der Opfer oder Lügen über diese verbreiten. Oder in deren Namen Profile in sozialen Netzwerken oder Blogs erstellen.
Wichtig:
(Cyber-)Stalking ist kein eindeutig abgrenzbarer einzelner Vorfall. Zur Erfüllung des Straftatbestands ist vor allem die Wiederholung der Vorfälle sowie eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers notwendig: Wenn etwa eine Frau aufgrund anhaltender Belästigung per Telefonanrufen, SMS oder WhatsApp ihre Handynummer ändert. Oder aber bestimmte Laufstrecken und Orte meidet, um ihrem Stalker zu entgehen. Oder im schlimmsten Fall aus lauter Angst vor Übergriffen den Wohnort wechselt.
(Cyber-)Stalking ist kein eindeutig abgrenzbarer einzelner Vorfall. Zur Erfüllung des Straftatbestands ist vor allem die Wiederholung der Vorfälle sowie eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers notwendig: Wenn etwa eine Frau aufgrund anhaltender Belästigung per Telefonanrufen, SMS oder WhatsApp ihre Handynummer ändert. Oder aber bestimmte Laufstrecken und Orte meidet, um ihrem Stalker zu entgehen. Oder im schlimmsten Fall aus lauter Angst vor Übergriffen den Wohnort wechselt.
Folgen von Stalking für Betroffene
Neben physischen Verletzungen durch körperliche Übergriffe kann Stalking bei Betroffenen vor allem zu starken seelischen Belastungen mit langanhaltenden Schäden führen.Die sich stetig wiederholenden Attacken stellen eine starke psychische Herausforderung dar und führen zur Zermürbung der Betroffenen. Diese kann sich zum Beispiel in Stress- und Angstzuständen, Depressionen aber auch Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Störungen bis hin zu Suizidversuchen widerspiegeln.
Fehlen Gesprächspartner zur Besprechung der Vorfälle, führt es im schlimmsten Fall dazu, dass sich die Stalking-Opfer vollständig zurückziehen und komplett vereinsamen. So sind sie den Stalkingattacken erst recht ausgeliefert.
Insbesondere durch die vielfältigen Angriffsflächen digitaler Medien intensiviert sich die Belastung, da die Betroffenen 24 Stunden am Tag genötigt werden können. Umso wichtiger ist es daher, Vertrauenspersonen oder Beratungsstellen aufzusuchen.
Motive von Stalkenden
Was treibt Menschen an, andere zu stalken? Anbei ein paar Beispiele, die das psychologische Motiv bei Stalking besonders deutlich werden lassen:- Dem geliebten Exfreund nahe sein
- Die Beziehung zu einer nicht erwiderten Liebe erzwingen
- Kontakt zu einem vermeintlichen "Traumpartner" erzwingen
- Aufgrund von Zurückweisung Rache an einer Person nehmen
Wer stalkt am häufigsten?
Blickt man auf das Beziehungsverhältnis von Stalkenden und Gestalkten, so wird schnell deutlich: Ex-Partner/-innen machen den mit Abstand größten Anteil an Stalkenden aus − im Vergleich zu anderen Beziehungsverhältnissen zwischen Täter-/innen und Betroffenen. Allerdings lassen sich auch die meisten anderen Tätergruppen als Personen aus dem engeren Arbeitsumfeld und dem privaten Umfeld, z. B. der Nachbarschaft ausmachen.Was kann ich gegen Stalking tun?
Wie kann man sich gegen Stalking wehren?"Nicht zögern!" lautet das Motto.
Wehret den Anfängen
Auch wenn man die stalkende Person persönlich kennt und ihr vielleicht nichts Böses will, sollten so früh wie möglich klare Grenzen gezogen werden und eindeutig kommuniziert werden, dass man keinen Kontakt wünscht.Hierbei sollte man sich auch nicht auf weitere klärende Gespräche einlassen, da diese den Stalkenden nur neue Hoffnungen machen. Informieren Sie in akuten Bedrohungssituationen auch auf jeden Fall die Polizei mit dem Notruf 110!
Auch wenn es schwerfällt, sollten die Stalking-Attacken dokumentiert werden, um sie als Beweise einer Anzeige beilegen zu können. Hierfür kann ein Stalking-Tagebuch geführt werden oder die extra vom Verein WEISSER RING entwickelte NO STALK App genutzt werden.
Werden Betroffene im Internet belästigt, können sie Täter/-innen auf den meisten Webseiten blockieren, z. B. im Social-Media-Profil.
Unerwünschte E-Mail-Kontakte bei GMX blockieren
Beim Stalking via E-Mail können Sie sich in Ihrem GMX Postfach wehren: Sie haben die Möglichkeit in den Einstellungen beim Menüpunkt "Sicherheit" gezielt Absenderadressen in einer Sperrliste zu blockieren.Auf Endgeräten können zudem technische Schutzmaßnahmen wie Anti-Spysoftware installiert werden oder um auf Nummer sicher zu gehen, die Geräte komplett auf ihre Werkseinstellungen zurückgesetzt werden, um Stalkware zu entfernen.
So beugen Sie Stalking vor
Gegen Cyberstalking können präventive Maßnahmen ergriffen werden, die verhindern, dass Ihre Daten in die falschen Hände geraten und Stalker Sie "profilen" können:- Gehen Sie vorsichtig mit ihren persönlichen Daten um. Entsorgen Sie beispielsweise Briefe oder Paketen so im Haus- oder Papiermüll, dass Ihre Anschrift nicht entzifferbar ist und sensible Inhalte z. B. vorher geschreddert werden.
- Teilen Sie persönliche Daten nur sehr sparsam im Internet. Hierfür können die Datenschutzeinstellungen der verschiedenen genutzten Plattformen genutzt werden und beispielsweise Social-Media-Profile nur noch für bestimmte Kontakte sichtbar gemacht werden. Nehmen Sie auch keine unbekannten Freundschaftsanfragen an.
- Meiden Sie die Nutzung von öffentlichem WLAN, da dieses von Stalkenden als Einfallstor für verschiedene Hacking-Methoden genutzt werden kann.
- Nutzen Sie starke Passwörter, um Ihre Accounts vor unbefugten Zugriffe zu schützen. Tipps, wie sie sichere Passwörter erstellen, bekommen Sie hier.
Weiterführende Informationen und Hilfsangebote
Sind Sie selbst betroffen von Stalking? Hier finden Sie eine Liste weiterer Informations- und Hilfsangebote:- Opferinformationen der Polizeilichen Kriminalprävention
- Informationen und Beratungsangebot des WEISSEN RING
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen vermittelt an Opferschutzorganisationen in der Nähe
Und wenn Ihnen GMX gefällt, geben Sie uns auch gerne positives Feedback auf der Bewertungsplattform Trustpilot!
Quellen:
https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2007/juni/detailansicht-juni/artikel/stalking-erklaerungsansaetze-und-neue-forschungsergebnisse.html Stand: 31.10.2022https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html Stand: 31.10.2022
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