5 Jahre EUDSGVO

Mehr Rechte und mehr Kontrolle über die eigenen Daten und damit auch ein besserer Schutz der Privatsphäre im Netz. Durch die Einführung der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 genießen wir EU-weit viele Vorteile.
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Der Super-Aufreger beim Surfen ist und bleibt für viele Menschen die Cookie-Lasche. Die Fläche mit den verschiedenen Cookie-Auswahlmöglichkeiten ist nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 15. Mai 2018 auf jeder Webseite zu finden, die wir aufsuchen.

Cookie-Laschen – nur ein Teil der DSGVO

Doch auch wenn das Cookie-Banner/die Cookie-Lasche meistens nervt, dürfen wir eines nicht vergessen: Sie soll uns davor schützen, dass ungefragt Daten über uns gesammelt werden und so ein Profil von uns und unserem Surfverhalten erstellt wird.

Dadurch, dass die Lasche mittlerweile durch die DSGVO EU-weit für alle Webseiten verpflichtend ist, die Cookies nutzen (Ausnahme sind technisch notwendige Cookies), können wir also gezielt entscheiden, was wer über uns (nicht) wissen darf. Das schützt uns.

Doch die Datenschutzgrundverordnung bringt noch weit mehr Vorteile:
Seit 5 Jahren gibt es die DSGVO – sie regelt europaweit einheitlich den Datenschutz.
Seit 5 Jahren gibt es die DSGVO – sie regelt europaweit einheitlich den Datenschutz.

Was genau bewirkt die DSGVO noch?

Im Fokus der Datenschutzgrundverordnung stehen immer die personenbezogenen Daten der Nutzerinnen und Nutzer. Also z. B. Vor- und Nachname, Adresse oder Kontodaten oder auch die Sozialversicherungsnummer. Diese Daten müssen sowohl im analogen Alltag als auch im Internet bestmöglich geschützt werden und dürfen nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der Person weitergegeben werden. Dies betrifft auch besonders sensible Daten wie z. B. die sexuelle Orientierung oder politische Einstellung.

Transparenz spielt außerdem eine große Rolle bei der DSGVO: Nutzerinnen und Nutzern soll es möglichst leicht gemacht werden, zu wissen, was wo mit ihren Daten geschieht. So haben sie z. B. auch diese wichtigen Rechte:
 
  • Recht auf Auskunft der Daten – z. B. können Sie erfahren, welche Daten über Sie gespeichert oder verarbeitet wurden und woher diese Daten stammen. Das sind nicht nur sogenannte Stammdaten wie der Name und Geburtsdatum, sondern können auch E-Mail-Korrespondenzen sein oder Vermerke einer Behörde/eines Unternehmens.
  • Recht auf Berichtigung von Daten: nach Einsicht in personenbezogene Daten (z. B. nach Vorlage einer Kopie) können Sie veranlassen, dass Daten korrigiert werden.
  • Recht auf Übertragbarkeit von Daten: Sie können verlangen, dass Sie personenbezogene Daten, die Sie zur Verfügung gestellt haben, "in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten."
  • Recht auf Vergessenwerden/Recht auf Löschung: Haben Sie vielleicht in der Vergangenheit einmal Daten über sich im Internet veröffentlicht, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen? Z. B. Fotos oder andere Informationen? Und nun möchten Sie bewirken, dass diese nicht mehr im Internet über eine Suchmaschine auffindbar sind? Dann können Sie dies veranlassen. Möchten Sie Inhalte auf einer Webseite löschen lassen (z. B., weil sie falsch sind), können Sie dies veranlassen – allerdings nur, sofern seitens des Webseitenbetreibers kein berechtigtes Interesse mehr daran besteht.
Wir hoffen, Sie haben nun auch einige Vorteile der Datenschutzgrundverordnung kennengelernt und wissen nun etwas mehr über Möglichkeiten und Rechte in Bezug auf Ihre Daten im Internet? Dann freuen wir uns über einen Like/einen Kommentar.

Interessantes zum Thema finden Sie außerdem noch in unserem aktuellen Newsroom-Artikel.

Sehen Sie Vorteile in der DSGVO?

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