Wann sende ich eine Lesebestätigung?
So aktivieren Sie die Lesebestätigung bei GMX
Auch in Ihrem GMX Postfach können Sie die Lesebestätigung nutzen. Dabei aktivieren Sie die Funktion natürlich nicht pauschal für alle Ihre E-Mails, sondern nur für die jeweils gewünschte. Und so funktioniert's:Beim Schreiben einer E-Mail am PC (im Web-Postfach):
- Auf den blauen Button Optionen (Dreipunkt-Menü) klicken
- Im geöffneten Menü beim Unterpunkt Lesebestätigung einen Haken setzen.
- Klicken Sie dazu beim Verfassen einer E-Mail oben rechts auf das Dreipunktmenü ⋮ (das sogenannte Burger-Menü).
- Setzen Sie dann den Haken bei Lesebestätigung.
Was sollte bei der Lesebestätigung beachtet werden?
Eine Lesebestätigung kann grundsätzlich als Absicherung dienen, gerade bei E-Mails mit geschäftlichem oder bürokratischem Inhalt. Aber aufgepasst: Die Nutzung einer Lesebestätigung ist mit Tücken verbunden:
- Zum einen muss die empfangende Person immer ihr Einverständnis für die Lesebestätigung geben – tut sie das nicht, bekommen Sie eben doch keine Benachrichtigung zugeschickt.
- Außerdem erscheint die Lesebestätigung direkt beim Öffnen der E-Mail. Dementsprechend können Sie beim Erhalt einer Lesebestätigung nur sicher sein, dass Ihre E-Mail geöffnet wurde. Dass der Inhalt aber auch wirklich gelesen wurde, ist nicht gewährleistet!
Möchten Sie daher lieber auf Nummer Sicher gehen, bitten Sie in Ihrer E-Mail zusätzlich um eine schriftliche Bestätigung Ihres Anliegens.
Kann die Lesebestätigung als rechtlicher Nachweis für den Eingang einer E-Mail genutzt werden?
Jemand bestreitet, Ihre wichtige E-Mail bekommen zu haben?
In einem solchen Streitfall das Gegenteil zu beweisen, ist schwierig bzw. unmöglich. Schließlich können Sie nicht einfach erzwingen, dass der Empfänger sein bzw. ihr E-Mail-Postfach offenlegt.
Doch vorbeugend kann Ihnen vielleicht eine Lesebestätigung helfen:
Die Lesebestätigung hat nämlich – so entschieden 2023 etwa die Oberlandesgerichte Hamm und Rostock – durchaus rechtliche Bewandtnis: Um den Zugang einer E-Mail nachzuweisen, habe die versendende Person (in diesem Fall Sie als Absender) sogar die sogenannte "Obliegenheit" (Pflicht) eine Eingangs- bzw. Lesebestätigung zu versenden.
Tipps zum richtigen Umgang mit der Lesebestätigung
Wie bereits deutlich wurde, dient die Lesebestätigung der Kontrolle. Sie als versendende Person möchten Gewissheit bekommen: Hat mein Gegenüber die Mail schon geöffnet oder noch nicht? Für Sie bietet das Sicherheit – bei Ihrem Gegenüber kann dies aber im schlimmsten Fall als Bevormundung oder Druckmittel interpretiert werden.
Stellen Sie sich doch selbst einmal die Frage: Welche Reaktion löst eine Lesebestätigung bei Ihnen aus? Das Gefühl kontrolliert zu werden, schwingt sicher immer ein bisschen mit.
Lesebestätigung: Bei Messengern gang und gäbe
Vielleicht kennen Sie das ja von Messengern wie beispielsweise WhatsApp. Haben Sie hier die beiden blauen Häkchen aktiviert, die verraten, ob Sie eine Nachricht gelesen haben?
Falls nicht, dann wollen Sie wohl genauso wenig bei Ihren E-Mails "analysiert" werden.
Das sollten Sie also immer bedenken, wenn Sie eine Lesebestätigung anfordern und sie nur gezielt in wirklich wichtigen Angelegenheiten nutzen.
Wann nutze ich die Lesebestäigung – und wann nicht?
- Wie oben genannt in wirklich dringenden bürokratischen Angelegenheiten, etwa bei der Kommunikation mit einem Amt, das z. B. telefonisch nur schlecht erreichbar ist.
- Wenn es um zeitkritische, z. B. geschäftliche Angelegenheiten geht: Etwa, wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihr Gegenüber über einen anstehenden Termin Bescheid weiß.Wie schon erwähnt, haben Sie aber tatsächlich erst die Gewissheit, wenn Ihnen die Lesebestätigung auch tatsächlich bestätigt wird.
- Bei einer Bewerbung per E-Mail ist von einer Lesebestätigung hingegen abzuraten. Falls Sie keine Antwort auf Ihre Bewerbung bekommen, liegt es in Ihrer Pflicht nachzuhaken. Es sollte allerdings nicht von Anfang an Druck auf das Unternehmen ausgeübt werden. Das wirkt aufdringlich und hinterlässt schnell einen negativen Eindruck.
- Steht andererseits eine wichtige Stornierung oder die termingemäße Kündigung eines Vertrags an, dann darf – wie oben bereits erwähnt – gerne eine Lesebestätigung eingesetzt werden! Sie ist die Vergewisserung, dass Ihre Nachricht auch tatsächlich angekommen ist und kann unter Umständen sogar vor Gericht als Beweis fungieren.
Um herauszufinden, ob eine Lesebestätigung angebracht ist, überlegen Sie also immer, an wen sich Ihre E-Mail wendet und um was genau es geht.
Eine Lesebestätigung sollte immer in Maßen – am besten sogar nur in Ausnahmefällen – eingesetzt werden. Das gilt insbesondere für Ihr persönliches Umfeld oder in Arbeitskreisen. Denn je nach Situation kann die Aufforderung zu einer Lesebestätigung als Kontrolle aufgefasst werden. Zudem verliert die Funktion an Bedeutung, je öfter sie eingesetzt wird.
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