Wer unter Einfluss von Drogen oder Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit mehr als nur einem Bußgeld rechnen. Das Ausmaß des Drogenkonsums macht dabei den entscheidenden Unterschied – hier erfahren Sie mehr.

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Nach Alkohol- oder Drogenkonsum ein Auto durch den Straßenverkehr zu lenken, ist aus gutem Grund verboten. Wer dabei erwischt wird, kommt um ein Bußgeld nicht herum und muss sich unter Umständen dem sogenannten Idiotentest stellen. In manchen Fällen wird der Führerschein auch direkt eingezogen. Dabei unterscheiden sich die Konsequenzen je nachdem, wie viel Alkohol oder illegale Substanzen wie zum Beispiel Marihuana oder Kokain konsumiert wurden und wie häufig.

Hohe Bußgelder für Alkohol am Steuer

In Deutschland gilt eine 0,5-Promillegrenze für Autofahrer. Ab diesem Wert stellt das Fahren eines Kraftfahrzeugs eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet – auch wenn dabei kein Unfall verursacht wurde. Beim ersten Verstoß werden 500 Euro Bußgeld fällig, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Werden Sie ein zweites Mal mit Alkohol am Steuer erwischt, erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro und der Führerschein ist für zwei Monate weg. Zudem landen zwei weitere Punkte auf dem Verkehrssünderkonto. Der dritte Verstoß wird mit 1.500 Euro, drei Monaten Führerscheinentzug und zwei Punkten bestraft.

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Auch bei geringfügigen Verstößen gibt es einen Punkt und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Verkehrsseminar.

Ab 1,1 Promille landet der Fall vor Gericht

Wer mit mehr als 1,09 Promille Auto fährt, begeht eine Straftat und muss eine gerichtlich festgesetzte Geldstrafe zahlen, die deutlich höher ausfällt als ein Bußgeld. Alternativ kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Der Führerschein wird für mindestens sechs Monate entzogen und es gibt drei Punkte. Ab 1,6 Promille wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund auch als Idiotentest bekannt, angeordnet, um die Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Die Höhe der Geldstrafe wird vom Gericht festgelegt.

Für das Fahren unter Drogeneinfluss gelten grundsätzlich die gleichen Sanktionen wie bei Alkoholfahrten. Welche Drogen genommen wurden, macht dabei keinen Unterschied. Punkte, Bußgeld und Fahrverbote sind gleich und erhöhen sich vom ersten bis zum dritten Verstoß. Wird der Verkehr beim Fahren nach Drogenkonsum konkret gefährdet oder zeigt ein Fahrer drogenbedingte Ausfallerscheinungen, ist dies ein Straftatbestand und wird vor Gericht verhandelt. Es droht eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Außerdem können regelmäßige Drogentests angeordnet werden, um den Führerschein zurückzubekommen. Der Idiotentest lässt sich in einem solchen Fall nicht vermeiden.

Zurückliegender Drogenkonsum kann geahndet werden

Fatal kann Drogenkonsum auch deshalb für die Fahrerlaubnis sein, weil er noch lange Zeit später nachgewiesen werden kann. Wer Tage oder Wochen nach dem Rauchen eines Joints nach einer Verkehrskontrolle eine Blutprobe abgeben muss, kann seinen Führerschein aufgrund der THC-Konzentration im Blut verlieren, obwohl er nüchtern am Steuer saß. Stellt sich heraus, dass ein Autofahrer gelegentlich Cannabis und auch Alkohol konsumiert, betrachtet der Gesetzgeber ihn meist als generell nicht befähigt, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Dieser sogenannte Mischkonsum wird mit Führerscheinentzug bestraft – selbst wenn sich der Betroffene nie betrunken oder bekifft an ein Steuer gesetzt hat.

Selbst ohne Verkehrskontrolle kann der Kontakt mit illegalen Drogen Auswirkungen auf den Führerschein haben. Kommt es beispielsweise wegen des Erwerbs von Marihuana oder Cannabis zu einer Strafanzeige, kann zusätzlich eine Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgen. Wenn diese daraufhin einen Test beantragt, bei dem Drogenkonsum nachgewiesen wird, kann die Behörde eine MPU anordnen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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