Der Winter kann für Autofahrer viele unliebsame Überraschungen bereithalten. Dazu gehören nicht nur schlechte Straßenverhältnisse, sondern auch verschneite Verkehrsschilder. Viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht, ob und wann vom Schnee bedeckte Verkehrszeichen überhaupt gültig sind. Damit Sie nicht unvorbereitet in eine solche Situation geraten, kommen hier die wichtigsten Tipps für Sie.

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Die Antwort auf die Frage, ob man als Autofahrer verschneite Verkehrsschilder ignorieren darf, kann grundsätzlich erst einmal mit "Nein" beantwortet werden. Ein eingeschneites Verkehrszeichen ist kein Freibrief für Fehlverhalten.

Dennoch können manche Schilder ihre Aussagekraft abhängig von der Situation verlieren, während andere gültig bleiben.

Manche Verkehrsschilder bleiben gültig

Ob ein zugeschneites Verkehrsschild gültig bleibt, hängt davon ab, ob man es anhand seiner Form trotzdem noch eindeutig erkennen kann.

Das gilt zum Beispiel für charakteristische Verkehrszeichen wie das achteckige Stoppschild oder das dreieckige, auf der Spitze stehende Vorfahrt-gewähren-Schild.

Die Aufschrift muss bei diesen Schildern nicht erkennbar sein, damit sie gültig bleiben.

Anders verhält es sich beispielsweise bei runden Verbots- und Beschränkungszeichen oder dreieckigen Gefahrenschildern. Sind diese von weißer Pracht bedeckt, so kann nicht erwartet werden, dass Verkehrsteilnehmer diese befolgen.

Am besten halten Sie sich im Zweifelsfall an die üblichen Tempolimits. Das heißt, auf innerstädtischen Hauptstraßen sollten Sie höchstens 50 km/h, in Seitenstraßen maximal 30 km/h fahren. Auf Landstraßen ist normalerweise Tempo 100 erlaubt.

Strengere Regeln für ortskundige Autofahrer

Für Ortskundige gelten hinsichtlich der Erkennbarkeit von verschneiten Verkehrsschildern strengere Maßstäbe. Wenn Sie zum Beispiel in der Nähe des eigenen Wohnorts oder auf dem Weg zur Arbeit geblitzt werden, haben Sie mit einem Einspruch aufgrund nicht erkennbarer Verkehrszeichen eher schlechte Chancen.

In diesem Fall geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie die geltenden Regeln beziehungsweise Tempolimits auf der Strecke kennen sollten.

Richtiges Verhalten bei verschneiten Verkehrszeichen

Wenn Sie auf unbekannter Strecke verschneite Verkehrsschilder sehen und deren Bedeutung vom Auto aus nicht eindeutig feststellen können, müssen Sie deshalb natürlich nicht anhalten und aussteigen.

Orientieren Sie sich stattdessen im Zweifel am Tempo des fließenden Verkehrs oder an den vorherrschenden Gegebenheiten (innerorts/außerorts), um das geltende Tempolimit einzuschätzen.

Anders sieht es jedoch beim Parken aus. Hier sollten Sie sich gründlich vergewissern, ob Sie im Parkverbot stehen oder nicht. In einer solchen Situation ist es sogar zumutbar, dass Sie potenzielle Parkverbotsschilder vom Schnee befreien, um deren Bedeutung zweifelsfrei zu entziffern.

Übrigens können Sie nicht dafür belangt werden, wenn ihre ordnungsgemäß hinter der Frontscheibe platzierte Parkscheibe aufgrund einer Schneeschicht auf dem Auto nicht mehr erkennbar ist. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss die Parkscheibe nur unter Normalbedingungen von außen sichtbar sein.

Beweisführung im Ernstfall

Bei einer mobilen Tempomessung mit anschließender Anhaltekontrolle sollten Sie die Beamten auf verschneite Verkehrsschilder aufmerksam machen. Liegt auch keine unmittelbare Ortskenntnis vor, können Sie an Ort und Stelle glaubhaft versichern, dass etwaige Beschilderungen unlesbar waren.

Schwieriger verhält es sich, wenn Sie von einer stationären Radarfalle geblitzt werden. Da das Einlegen eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid im Normalfall erst im Nachhinein möglich ist, kann in solchen Fällen ein amtliches Sachverständigen-Gutachten des Deutschen Wetterdienstes zu dem betreffenden Tag hilfreich sein.

Dies ist für den Antragsteller jedoch kostenpflichtig.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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