Wer Blaulicht und Sirene wahrnimmt, weiß: Hier muss ich Platz machen. Ob man selbst eigentlich gerade Vorfahrt hätte oder der Krankenwagen über eine rote Ampel fährt, spielt dabei keine Rolle. Doch dürfen Rettungsfahrzeuge eigentlich alles? Und welchen Unterschied macht es, ob das Blaulicht an oder aus ist?
Im Notfall müssen Einsatzfahrzeuge schnell zu ihrem Ziel gelangen. Wenn es um Leben und Tod geht, ist die strenge Einhaltung der Straßenverkehrsordnung für sie nachrangig. Doch ganz ohne Regeln laufen Einsatzfahrten auch nicht ab.
Für Rettungsfahrer gelten Sonderrechte, die es ihnen erlauben, Verkehrsregeln zu ignorieren – beispielsweise in falscher Richtung in eine Einbahnstraße einzufahren oder das Fahrzeug in Parkverbotszonen abzustellen.
Einsatzfahrzeuge dürfen die Verkehrsregeln aber nicht immer brechen. Voraussetzung ist, dass das zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben dringend erforderlich ist oder dass Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere Gesundheitsschäden abzuwenden.
Diese Sonderrechte können Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei und einige andere Berechtigte wie Katastrophenschutz und Straßendienst auch beanspruchen, wenn sie ihr Blaulicht und ihr Einsatzhorn nicht einsetzen.
Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern nur mit Blaulicht
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Rettungsfahrzeuge auch ein Wegerecht. Das heißt, dass sie unabhängig von den geltenden Regeln gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang haben.
Dieses Recht können Fahrer von Einsatzfahrzeugen beanspruchen, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwenden. Aber auch die Verfolgung flüchtiger Personen oder der Erhalt bedeutender Sachwerte können den Vorrang rechtfertigen.
Einsatzfahrer müssen eine solche Situation durch den Einsatz von Blaulicht und Sirene erkennbar machen. Alle anderen Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger – müssen dem Fahrzeug dann sofort freie Bahn verschaffen.
Verwendete Quellen:
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