- Autofahrer müssen das Fernlicht bei Dunkelheit nicht zwingend einschalten.
- Wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet wird und die Straße nicht ausreichend beleuchtet ist, ist die Benutzung erlaubt.
- Auch auf der Autobahn darf das Fernlicht somit benutzt werden - mit Einschränkungen.
Vor allem auf dunklen Landstraßen hilft Autofahrern das Fernlicht. Es erhellt einen wesentlich längeren Abschnitt der Straße als das Abblendlicht und macht die Fahrt in der Nacht dadurch sicherer.
Vorgeschrieben ist es allerdings nicht - und immer dürfen Sie damit auch nicht fahren.
Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht geblendet werden
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt vor, dass das Fernlicht nicht eingeschaltet werden darf, wenn die Straße durchgehend und ausreichend beleuchtet ist.
Mit dieser Formulierung wird der Gebrauch in Ortschaften zwar nicht generell verboten. In vielen Dörfern dürfte die Straße allerdings ausreichend erkennbar und der Einsatz somit untersagt sein.
Das Fernlicht muss außerdem ausgeschaltet werden, wenn Ihnen ein Fahrzeug vorausfährt oder entgegenkommt. Sind zum Beispiel die beiden Fahrtrichtungen auf der Autobahn nicht lichtdicht voneinander getrennt, sollten Sie ebenfalls darauf verzichten.
Wird auf der Straße oder der Autobahn hingegen kein Verkehrsteilnehmer geblendet, können Sie das Licht anschalten.
Fernlicht bei Nebel besser ausschalten
Wenn Sie bei Nacht durch eine Nebelbank fahren, ist es ebenfalls ratsam, das Fernlicht auszuschalten. Es verschlechtert nämlich die Sicht nur noch zusätzlich, da es von den Wassertröpfchen reflektiert wird.
Fahren Sie unerlaubt mit Fernlicht oder schalten es nicht rechtzeitig aus, müssen Sie mit einem Bußgeld ab zehn Euro rechnen.
Fahren Sie hingegen ohne Fernlicht und verursachen einen Unfall, der mit der Beleuchtung zu verhindern gewesen wäre, müssen Sie sich das als Mitverschulden anrechnen lassen.
Verwendete Quellen:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 17 Beleuchtung
- Bußgeldkatalog 2020: Alles zum Fernlicht - So geht Autofahrern ein Licht auf
- ADAC: Tipps zum Fahren bei Herbstwetter
- dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.