Ob Aquaplaning, plötzlicher Steinschlag oder Wildwechsel: Bei manchen Unfällen und Schäden haben Autofahrer keine Chance. Aber wer haftet in diesen Fällen und wer übernimmt die Kosten?
Manchmal können Autofahrer noch so vorsichtig unterwegs sein und es kann trotzdem zu einem Unfall kommen. Aquaplaning ist so ein Fall. Bei starken Regenfällen schwimmt das Auto auf, wird unlenkbar und selbst eine angepasste Geschwindigkeit hilft nicht immer, einen Unfall zu vermeiden. Bei plötzlichem Steinschlag sind Autofahrer ohnehin machtlos, ähnlich ist es bei Wildunfällen, bei denen ein Tier praktisch aus dem Nichts vor das Fahrzeug springt. Für diese Fälle ist es gut und wichtig zu wissen, wer anschließend für den entstandenen Schaden aufkommt und haftet.
Bei Aquaplaning zahlt die Vollkasko
Wer nun hofft, die verantwortliche Gemeinde für den entstandenen Schaden aufkommen zulassen, weil sich die Straße nicht in ordnungsgemäßem Zustand befand oder nicht ausreichend Wasserabläufe vorhanden waren, wird in der Regel enttäuscht. Laut "Allianz" haben das schon viele Autofahrer versucht, sind damit aber in den meisten Fällen vor Gericht gescheitert. Noch schlimmer: Es ist schon vorgekommen, dass der Unfall auf regennasser Fahrbahn im Anschluss auf eine zu hohe Geschwindigkeit zurückgeführt werden konnte. Wer dann auch noch mit abgefahrenen Reifen (Profiltiefe unter 1,6 Millimeter) unterwegs war, riskiert sogar seinen Versicherungsschutz, weil er fahrlässig gehandelt hat.
Am Ende haftet für entstandene Schäden infolge von Aquaplaning der Autofahrer selbst. Wer eine Vollkasko besitzt, bekommt auch den kompletten Schaden erstattet (abhängig von der Selbstbeteiligung). Die Haftpflichtversicherung übernimmt dagegen nur entstandene Schäden an anderen Fahrzeugen oder an Gegenständen, wie beispielsweise Leitplanken oder Zäunen.
Wildunfälle übernimmt die Teilkasko
Bei einem Wildunfall ist die Schadensregulierung ebenfalls klar geregelt. Bei einem direkten Unfall mit einem Wildtier oder Haarwild übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug. Vorausgesetzt, der Unfall ist während der Fahrt passiert und ist eindeutig auf das plötzlich auftauchende Tier zurückzuführen. Die Liste der Wildtiere wird durch das Bundesjagdgesetz geregelt und ist verbindlich für alle Kfz-Versicherer. Tritt dennoch der seltene Fall auf, dass das Unfalltier nicht in der Liste enthalten ist, können Autofahrer nur noch auf die Vollkaskoversicherung hoffen.
Kommt der Schaden durch ein Ausweichmanöver zustande, greift ebenfalls die Teilkaskoversicherung, sofern es sich um Rot- und Schwarzwild handelt. Voraussetzung ist aber auch hier, dass der Unfallhergang detailliert geschildert werden kann. Zeugen sind von Vorteil.
Steinschlag ist meistens abgedeckt
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gehören Steinschläge in der Windschutzscheibe zu den am häufigsten gemeldeten Schäden. Rund drei Viertel aller Kaskoschäden gehen auf die fiesen Steinchen zurück, die einen Riss oder ein Abplatzer in der Scheibe hinterlassen.
Die gute Nachricht: Wer eine Teilkaskoversicherung besitzt, muss sich um die Kosten keine Sorgen machen. Der entstandene Aufwand für die Reparatur infolge eines Steinschlags wird in der Regel komplett übernommen. Auch eine Selbstbeteiligung wird nicht fällig. Einige Versicherer arbeiten allerdings mit bestimmten Vertragspartnern. Hier sollten Sie der Empfehlung Ihrer Kfz-Police nachkommen, um Ärger zu vermeiden. Muss die Scheibe komplett ausgewechselt werden, greift ebenfalls die Teilkasko. Allerdings kann es sein, dass Sie die Selbstbeteiligung tragen müssen.
Wer dagegen nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt, muss den kompletten Schaden, also auch die Reparatur, komplett aus eigener Tasche zahlen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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