Dem Kumpel leiht man doch gerne das Auto, wenn er es gerade braucht. Nur dumm, wenn gerade dann etwas passiert. Ob Unfall oder Kratzer: Ein Leihvertrag schließt schlechte Stimmung wegen unklarer Haftungsfragen und Kostenärger für Reparaturen vorab aus.

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Autos zu verleihen, ist eine alltägliche Sache: Kinder benutzen oft ganz selbstverständlich die Autos der Eltern. Auch Freunde verleihen untereinander Autos, etwa wenn ein Wagen zur Reparatur ist, oder wenn jemand für einen Transport ein größeres Fahrzeug braucht. Das geht in der Regel gut, kann aber im Fall eines Schadens großen Ärger verursachen, der nicht nur die Freundschaft belasten, sondern auch ins Geld gehen kann.

Autobesitzer haftet bei Fremdschäden

Denn wird der Fahrer des geliehenen Autos in einen Unfall verwickelt, haftet die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für den Schaden des Unfallgegners. Die reguliert den Schaden des Unfallgegners, als hätte der Besitzer selbst am Steuer gesessen. Anschließend wird sie allerdings den Besitzer im Schadensfreiheitsrabatt hochstufen und einen höheren Beitrag verlangen. Und das nicht nur im nächsten Jahr – die Hochstufung wirkt sich auch in den Folgejahren aus.

Neben dem Fremdschaden ist nach einem Unfall ein mehr oder weniger großer Eigenschaden zu begleichen. Glücklich ist in dieser Situation, wer eine Vollkaskoversicherung hat. Dann beschränkt sich die Zahlung auf einen überschaubaren Eigenanteil. Andernfalls nimmt der Schaden oft eine vier- oder gar fünfstellige Größenordnung an. Die Teilkasko deckt in der Regel Schäden ab, die zum Beispiel durch Diebstahl, Glasbruch, Brand oder das Wetter (Hagel) entstehen.

Leihvertrag beugt Missverständnissen vor

Um Diskussionen oder Streit im Schadensfall zu vermeiden, sollte man vor der Schlüsselübergabe klären, wer wofür einsteht. Hierfür gibt es vorgefertigte Verträge im Internet zum kostenlosen Download, die sich unter Suchbegriffen wie "Leihvertrag Auto" leicht finden lassen. Auf zwei Seiten sind dort alle wichtigen Punkte geregelt. Dazu zählen die Vereinbarungen in Bezug auf Übernahme von Reparaturkosten und eventuelle Prämienerhöhungen. Auch weitere wichtige Fragen wie maximale Fahrstrecke, Übergabe mit vollem Tank und Leihdauer lassen sich mit einem solchen Vertrag klären.

Der Leihvertrag ist nur vorgesehen für die kostenlose Überlassung von Autos. Zahlt der Benutzer dem Verleiher mehr als eine eventuelle Erstattung von Kfz-Steuer und Versicherung, handelt es sich um Miete. Diese Situation erfordert dann andere Verträge und rechtliche Regelungen.

Vorsicht bei vergünstigten Versicherungsverträgen

Das Verleihen gestaltet sich unproblematisch, wenn der Autobesitzer einen Standard-Versicherungsvertrag hat, der keine Einschränkungen bei der Benutzung vorsieht. Viele Besitzer schließen heute jedoch Haftpflichtversicherungen ab, die finanziell günstiger sind, weil der Besitzer bestimmte Bedingungen erfüllt. So kann der Autobesitzer zusichern, dass nur er alleine das Fahrzeug fährt oder alle Benutzer ein bestimmtes Mindestalter haben.

Passiert dann ein Unfall mit einem vertraglich nicht vorgesehenen Fahrer, wird die Haftpflicht trotzdem den Fremdschaden begleichen. Aber die Versicherungsgesellschaft fordert in der Regel eine höhere Prämie für den ganzen Vertragszeitraum nach. Außerdem droht eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags, die von der Versicherung verlangt werden kann.

Wer also eventuell sein Auto in Zukunft verleihen möchte, sollte das schon beim Versicherungsabschluss bedenken und lieber eine etwas höhere Prämie in Kauf nehmen. Dann fällt der Freundschaftsdienst leicht und bleibt folgenlos.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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