Flip-Flops sind am Steuer verboten, dauerhaft auf der Mittelspur der Autobahn zu fahren, sowieso. So manche Regel im Straßenverkehr ist für die meisten Deutschen in Stein gemeißelt. Dabei stimmen sie nicht unbedingt. 13 Mythen, und was wirklich richtig ist.

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Mythos 1: Kostenlos Parken bei defektem Parkscheinautomat

Der Parkscheinautomat ist mal wieder kaputt, schon beginnt der Jubel über einen kostenlosen Parkplatz. Doch zu früh gefreut. Wenn nicht alle Maschinen in der näheren Umgebung defekt sind, muss man natürlich trotzdem zahlen.

Und selbst, wenn wirklich gar kein Automat funktioniert, muss die Parkscheibe ins Auto. Die angegebene Höchstparkdauer darf nicht überschritten werden.

Mythos 2: Beim Auffahrunfall ist immer der Hintermann schuld

Der Hintermann ist bei einem Auffahrunfall immer schuld, schließlich muss er ja den richtigen Abstand einhalten, oder? Ja und nein. Die Hauptschuld trifft ihn auf jeden Fall.

Aber auch der Vordermann kann eine Mitschuld bekommen, wenn er grundlos, zum Beispiel für ein kleines Tier, bremst. Das muss ihm der aufgefahrene Hintermann aber erst einmal nachweisen können.

Mythos 3: Autofahren nur mit festem Schuhwerk

Bestimmtes Schuhwerk im Auto tragen zu müssen, ist ein Mythos. Egal ob Sneakers, Wanderschuhe, Flip-Flops oder High Heels: grundsätzlich darf man damit hinters Steuer. Sogar barfuß ist es prinzipiell erlaubt, Auto zu fahren.

Problematisch wird das Ganze aber im Falle eines Unfalls. Vor Gericht kann es als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht ausgelegt werden. Auch die Versicherung könnte Probleme machen und Leistungen zum Teil oder vollständig verweigern. Deswegen besser einfach normale Schuhe tragen.

Mythos 4: Immer auf der Mittelspur fahren ist verboten

Der LKW ist längst überholt, aber trotzdem bleiben viele Fahrer auf der mittleren Spur der Autobahn. Auch, wenn der nächste zu überholende Lastwagen noch auf sich warten lässt: Wer hat schon auf den ständigen Spurwechsel Lust?

Das stößt manchem Autofahrer sauer auf. Schließlich herrscht in Deutschland doch Rechtsfahrgebot. Blockiert man damit nicht die mittlere Fahrbahn? Permanent auf der Mittelspur zu fahren, ist schließlich verboten, oder? Das stimmt so nicht.

Zwar gilt auch auf zwei- oder dreispurigen Straßen das Rechtsfahrgebot, doch die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt da eine Ausnahme. Denn auch, wenn nur hin und wieder ein Fahrzeug auf der rechten Spur fährt, darf man in der Mitte bleiben.

Damit soll die Zahl gefährlicher Spurwechsel verringert werden. "Hin und wieder" ist dabei natürlich Auslegungssache. Dauerhaft die Mittelspur zu besetzen und damit andere zu behindern, ist natürlich auch weiterhin nicht erlaubt.

Mythos 5: Markenbenzin ist besser als No-Name-Sprit

Dieser Mythos hält sich hartnäckig. Doch Markenbenzin ist nicht unbedingt besser als die No-Name-Variante. Beides kommt aus den gleichen Raffinerien, beides entspricht in Deutschland einer Grundnorm. Die Markenanbieter mischen jedoch sogenannte Additive in den Treibstoff.

Bei Tests in Laboren bringen die aber lediglich eine Einsparung von zwei bis drei Prozent. Wie das Benzin in der Realität wirkt, weiß niemand so genau. Selbst der TÜV empfiehlt das Benzin nur bei Hochleistungsmotoren, die unter Volllast genutzt werden.

Wer also mit Standardmotor unterwegs ist, kann getrost den billigeren Kraftstoff kaufen – ohne einen Unterschied zu spüren.

Mythos 6: Fahrzeuge müssen immer längs zum Bordstein parken

Was dieser Smart hier tut, ist eigentlich verboten, oder? Ganz so einfach ist es nicht. Zunächst gilt in Deutschland das Gebot des Längsparkens. Auch Motorräder oder kleine Autos wie der Smart müssen der Länge nach zum Bordstein stehen.

Das hat auch einen guten Grund. Bei einem quer parkenden Fahrzeug ist der Blinker für die Autofahrer auf der Straße nur schlecht zu sehen. Außerdem rechnet kaum einer damit, dass ein Fahrzeug senkrecht auf die Fahrbahn zurückstößt.

Ein wirkliches Verbot fürs Querparken gibt es aber auch nicht. Zumal die StVO auch vorschreibt, platzsparend zu parken. Trotzdem darf das Fahrzeug keine erhöhte Gefahr für den Verkehr darstellen. Ob das im Einzelfall gegeben ist, entscheiden die Kontrolleure je nach Situation.

Mythos 7: Bei der Autobahn-Einfahrt herrscht Reißverschlussverfahren

Die Auffahrt zur Autobahn passiert man in Deutschland meist problemlos. Die meisten Autofahrer erleichtern dem Verkehrspartner das Einfädeln, indem sie die Spur wechseln oder sogar abbremsen, beziehungsweise Gas geben. Schließlich muss den ankommenden Fahrzeugen Platz gemacht werden.

Nett gemeint, doch so sollte das eigentlich nicht ablaufen. Die Fahrzeuge auf der Autobahn haben immer Vorfahrt. Hektisches Wechseln der Spur oder Abbremsen kann andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Die Fahrer, die einfädeln möchten, müssen auf eine entsprechend große Lücke warten.

Mythos 8: Auf Parkplätzen gelten die normalen Verkehrsregeln

Diese Schilder findet man häufig auf Parkplätzen: "Hier gilt die StVO". Dabei ist das Schild das Blech nicht wert, auf dem es geschrieben steht. Denn die StVO gilt überall, wo öffentlicher Verkehr stattfindet, also auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen und Parkhäusern.

Doch das Schild erweckt einen falschen Eindruck. Es ist ein Mythos, dass man sich hier auf Regeln wie "rechts vor links" verlassen könnte.

Das liegt daran, dass in der StVO zwischen fließendem und ruhendem Verkehr unterschieden wird. Da die Straßen der Parkplätze nur zur Suche von Stellplätzen dienen, gehören sie zum ruhenden Verkehr.

Hier gilt vor allem der erste Paragraf der Straßenverkehrsordnung. Der mahnt zu Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht! Jeder muss auf jeden aufpassen. Klare Vorfahrtsregeln gibt es nicht. Bei einem Unfall auf einem Parkplatz hat man somit fast immer eine Teilschuld.

Mythos 9: Rechts Überholen ist immer verboten

Die "Nur-Links-Überholen"-Regel hat jeder Autofahrer stark verinnerlicht. Selbst im Stadtverkehr wird sie eisern befolgt. Dabei gilt sie hier gar nicht. Innerorts darf man seinen Fahrstreifen frei wählen und auch rechts schneller fahren als links. Linksabbieger und Schienenfahrzeuge müssen sogar rechts überholt werden.

Und selbst außerorts bestätigen Ausnahmen die Regel. Bei dichtem, langsamen Verkehr gilt das Rechts-Überhol-Verbot beispielsweise nicht mehr.

Auch auf dem Beschleunigungsstreifen zur Autobahn darf man schneller fahren, als der Verkehrsteilnehmer zur Linken. Denn die Zufahrt steht nicht in Zusammenhang mit der Fahrbahn. Rein rechtlich gesehen, überholt man hier also gar niemanden.

Mythos 10: Beim Grünpfeil darf man sofort rechts abbiegen

Was man als Fahrschüler noch weiß, ist meist verschwunden, sobald man den Führerschein in den Händen hält: Beim Grünpfeil darf nicht sofort rechts abgebogen werden. Denn das Schild ist nicht mit dem Leuchtpfeil der Ampel gleichzusetzen.

Ist die Ampel rot, muss der Fahrer zunächst anhalten und darf sich dann in die Straße vortasten. Das Zeichen ist somit eher mit einem Stoppschild vergleichbar. Fußgänger oder kreuzender Verkehr können immer noch eine Gefahr darstellen.

Mythos 11: Kontaktdaten hinterlassen reicht aus

Auch das bekommt eigentlich jeder Fahrschüler eingetrichtert. Trotzdem sehen sich viele bei einem kleinen Parkplatzrempler nicht genötigt, auf die Gegenpartei zu warten. Das ist aber unbedingt erforderlich.

Hat man ein parkendes Fahrzeug gestreift oder gerammt, muss so lange am Unfallort ausgeharrt werden, bis der andere Fahrzeugführer wiederkommt. Auch ein Zettel mit Kontaktdaten an der Windschutzscheibe reicht nicht aus.

Kommt längere Zeit niemand, muss der Unfallverursacher die Polizei verständigen und den Sachverhalt schildern. Erst wenn die Polizei das OK gibt, darf weitergefahren werden. Alles andere gilt als Unfallflucht und ist somit eine Straftat.

Mythos 12: Spurwechsel im Stau spart Zeit

Die Verlockung ist groß, und gefühlt geht es auf der Spur nebenan immer ein wenig schneller voran. Wer im Stau ständig zu der Spur wechselt, auf der sich gerade mehr bewegt, mogelt sich demnach zügiger durch die Autoschlange.

Tatsächlich ist da auch etwas Wahres dran. Nur: Wirklich viel Zeit spart man sich dadurch nicht. Studien kommen hier zu unterschiedlichen Ergebnissen. Maximal seien ein bis zwei Minuten möglich. Andere Studien-Ergebnisse sehen überhaupt keinen zeitlichen Vorteil.

Spuren-Hopping kann man sich also auch im größten Stau sparen. Zumal dadurch nicht nur die Unfallgefahr erheblich steigt.

Durch das Ausnutzen der Lücken kann außerdem kein gleichmäßiger Verkehrsfluss entstehen. Die Autofahrer hinter dem Lückenfüller müssen abbremsen, was für alle nachfolgenden Fahrzeuge noch mehr Stau verursacht.

Mythos 13: Auf das Navi hören und den Stau umfahren

Einen Stau zu umfahren, halten nicht nur viele Autofahrer für eine gute Idee. Auch so manches Navi schlägt Alternativrouten vor, um den lästigen Autokolonnen auf der Autobahn auszuweichen.

Manchmal geht das auch gut, und die Reisenden sparen einige Minuten. Doch es kann auch ganz anders ausgehen. Wenn nur jeder zehnte Autofahrer vor oder im Stau auf sein Navi hört, können die umliegenden Straßen schnell überlastet sein.

Ist das der Fall, wäre man sogar im Stau schneller vorangekommen, da hier der Verkehr zumindest zäh fließt.

Kreuzungen und Ampeln auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind nicht auf einen derartigen Ansturm ausgerichtet. Wenn keine Vollsperrung der Autobahn vorliegt, ist man hier also tatsächlich schneller als auf der Ausweichstrecke.

Quellen:

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