Kurz nicht aufgepasst, eine Entscheidung falsch getroffen und ein Autounfall ist unausweichlich. Doch wie sollen sich die Beteiligten anschließend bei einem Schaden verhalten? Die folgenden Punkte sollten Autofahrer in jedem Fall beachten.

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Durch Schaden wird man klug? Wer einen Autounfall von Beginn an korrekt dokumentiert, erspart sich im Nachhinein so einiges an Laufarbeit: Ein Fahrzeugschaden oder die Schuldfrage lassen sich deutlich einfacher klären, wenn bereits vor Ort alle wichtigen Maßnahmen ergriffen werden.

Die Polizei einschalten

Als Erstes sollten Sie feststellen, ob sich jemand verletzt hat oder sonst irgendwie zu Schaden gekommen ist – ist dies der Fall muss unbedingt die Polizei und ein Krankenwagen verständigt werden. Auch bei großen Sachschäden am Auto oder wenn die Beteiligten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen, ist es sinnvoll die Behörden einzuschalten. Ebenfalls von Nutzen ist der Freund und Helfer, wenn die Situation zu eskalieren droht, da die Schuldfrage des Unfalls strittig ist, der Unfallgegner aggressiv wird oder auch wenn der Fahrer oder das Fahrzeug aus dem Ausland stammen. Was viele nicht wissen – auch bei Unfällen mit Bagatellschäden kann die Polizei hinzugezogen werden.

Die Versicherung benachrichtigen

Der nächste Schritt: Die Versicherung muss informiert werden. Tun Sie das so schnell wie möglich, spätestens innerhalb einer Woche, denn in der Regel besteht eine Mitteilungspflicht – vor allem falls Sie der Unfallverursacher sind. Knapper fallen die Fristen aus, sobald es Tote bei dem Unfall gab, dann bleiben Ihnen nur 48 Stunden Zeit, um Meldung zu erstatten. Lassen Sie sich vor Ort aber nicht dazu drängen, die Schuld direkt einzugestehen, rät auch der ADAC.

Sind Sie der Geschädigte des Unfalls, sollten Sie neben Ihrer eigenen Kfz-Versicherung auch diejenige des Unfallverursachers informieren. So gehen Sie sicher, dass dieser den Crash mit dem Auto nicht verschweigt. Rückt der Unfallgegner seine Daten nicht heraus, können Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer wenden. Die ermitteln unter Telefonnummer 0800 250 260 0 anhand des Kennzeichens, des Unfalltages sowie des Landes kostenlos die gegnerische Kfz-Versicherung. Ihre Ansprüche verjähren drei Jahre nach dem Unfall, so lange sollten Sie also keinesfalls warten, denn ein Schadensfall am Auto ist mit der Zeit immer schlechter nachweisbar.

Die Schadensregulierung

Sobald der Geschädigte seine Ansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners geltend gemacht hat, setzt sich die Maschinerie in Gang. Das heißt konkret: Der Schaden am Unfallfahrzeug muss festgestellt werden und gegebenenfalls wird eine Reparatur beauftragt. Liegt ein Totalschaden nach dem Unfall vor, muss ein Ersatzfahrzeug her. Trägt der Versicherungsnehmer die alleinige Schuld, begleicht seine Haftpflichtversicherung den kompletten Schaden. Ist jedoch der Geschädigte mitschuldig, verringert sich die Summe.

Hier lauern Fallen

Vorsicht ist geboten, sobald die gegnerische Versicherung das Wort "Schadenmanagement" im Zusammenhang mit dem Unfall fallen lässt. Hier wird oftmals die Unkenntnis der Geschädigten genutzt, um den Fall möglichst kostengünstig abzuschließen. Lassen Sie sich auch keinen bestimmten Sachverständigen oder eine Werkstatt aufdrängen, wählen Sie diese selber aus.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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