Seit 1997 gibt es das H-Kennzeichen für mindestens 30 Jahre alte Autos. Ein Erfolgsmodell, denn seit einigen Jahren steigt die Anzahl der Oldtimer-Zulassungen. Alle Fakten und Kosten im Überblick.
Um automobiles Kulturgut zu schützen, hat der Gesetzgeber am 1.1.1997 das H-Kennzeichen eingeführt. Das H-Kennzeichen ist ein spezielles Kennzeichen für historische Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und in einem guten, originalen oder zeitgenössisch restaurierten Zustand sind.
Was kostet die Zulassung mit H-Kennzeichen?
Den entsprechenden Zustand seines Fahrzeugs muss sich der Halter über ein Oldtimergutachten bestätigen lassen. Die Kosten für ein Oldtimer-Gutachten können von 80 bis hin zu 200 Euro variieren. Dazu kommen die Gebühren für eine Hauptuntersuchung, die laut TÜV-Verband bei 50 bis 100 Euro liegen und die Kosten für die Ummeldung samt neuer Schilder in Höhe von etwa 100 Euro. Insgesamt kostet das H am Ende des Kennzeichens also einmalig zwischen 240 und 410 Euro. Danach liegt die Steuer pro Jahr pauschal bei 191,73 Euro.
Wie viele Oldtimer sind in Deutschland zugelassen?
In Deutschland waren laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 1. Januar 2024 752.587 Pkw mit H-Kennzeichen zugelassen. Die Quote an H-Kennzeichen bei über 30 Jahre alten Autos liegt im Schnitt bei 57,3 Prozent. Etwas mehr als die Hälfte der Besitzer eines über 30 Jahre alten Autos entscheidet sich für die Oldtimer-Zulassung.
Der Bestand an Oldtimern wächst jährlich. Weil gleichzeitig auch der Bestand aller anderen Autos wächst, bleibt der Oldtimer-Anteil am Gesamtbestand relativ konstant bei etwa einem Prozent. Aktuell sind 1,1 Prozent der Autos in Deutschland mit einem H-Kennzeichen zugelassen. Die beliebtesten Modelle sind der Mercedes W 123, VW Käfer und Bus sowie der Mercedes SL.
Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen
Für ein H-Kennzeichen muss ein Fahrzeug in einem guten und originalen Zustand sein. Das Auto kann fachgerecht restauriert sein, darf Gebrauchsspuren haben, aber keine erkennbaren technischen Mängel. Umbauten – etwa auf Gasbetrieb und Tuning sind erlaubt, wenn sie zeitgenössisch, fachgerecht ausgeführt und zugelassen sind. Mit zeitgenössisch sind Umbauten gemeint, die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgt sind – oder hätten erfolgen können. Gesetzlich ist die Zulassung mit H-Kennzeichen in §23 StvZO geregelt. Prüforganisationen wie GTÜ oder TÜV haben Leitfäden herausgegeben, in denen allgemeine Voraussetzungen definiert sind.
Nötige Unterlagen für die H-Zulassung
Wer ein Auto mit H-Kennzeichen zulassen möchte, muss neben dem Oldtimer-Gutachten und einer gültigen Hauptuntersuchung eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Nötig sind außerdem ein Fahrzeugschein und -brief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II), ein amtliches Kennzeichen, ein Personal- oder Reisepass sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
Wird das H-Kennzeichen gewährt, so werden für den Oldtimer unabhängig von Hubraum und Verbrauch pauschal 191,73 Euro Kfz-Steuer fällig. Motorräder werden pauschal mit 46,02 Euro besteuert. Zudem unterliegen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen keinen Einfahrtbeschränkungen in Umweltzonen. Mit einem Oldtimer darf man also bislang noch überallhin fahren.
Mancher Oldtimer fährt billiger ohne H-Kennzeichen
Doch nicht für jedes Modell lohnt sich ein H-Kennzeichen. Da mittlerweile die 30-Jahre-Schwelle von vielen Modellen mit G-Kat erreicht wird, fährt man mit der Pauschalbesteuerung nicht unbedingt günstiger. Kleinvolumige Motoren mit Abgasreinigung fahren nach der konventionellen Hubraumbesteuerung günstiger und dürfen mit einer grünen Plakette nach derzeitiger Gesetzeslage ebenfalls Umweltzonen befahren. Hier muss im Einzelfall nachgerechnet werden. Ein Zweiliter-Benziner mit Euro 2 kostet beispielsweise 174 Euro Steuer jährlich und bleibt damit also rund 18 Euro unter der Pauschalbesteuerung.
Sparen können Oldtimer-Besitzer bei der Kfz-Versicherung. Weil ein Oldtimer in der Regel weniger und anders bewegt wird als herkömmliche Autos, halten die Assekuranzen und Spezialversicherer spezielle Tarife bereit, die meist unter konventionellen Angeboten liegen.
Saisonkennzeichen gibt es mit und ohne H
Zudem können Autos mit H-Kennzeichen seit dem 1. Oktober 2017 auch nur saisonal zugelassen werden, was weiteres Sparpotenzial birgt. Mit der Kombination aus H- und Saisonkennzeichen ist es möglich, seinen Oldie beispielsweise nur einige Monate im Jahr zuzulassen. Minimal fordert der Gesetzgeber zwei Monate, maximal sind 11 Monate möglich. Die pauschale Kfz-Steuer für Oldtimer wird dann anteilig berechnet. Wer seinen Oldtimer beispielsweise für sechs Monate anmeldet, zahlt künftig nur noch rund 95 Euro Steuer pro Jahr. Zum Vergleichen bleibt freilich der Jahressteuersatz ausschlaggebend, denn auch normale Kennzeichen können Saisonkennzeichen sein, was ihre Kfz-Steuer im gleichen Maß reduziert.
Außerhalb des Geltungszeitraums darf das Fahrzeug dann allerdings nicht im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden – und auch nicht abgestellt werden. Das Parken im öffentlichen Raum wird mit einer Geldbuße von 40 Euro geahndet. Darüber hinaus fehlt beim Parken an der Straße der Versicherungsschutz – selbst gegen Diebstahl ist das Schätzchen dann nicht versichert, weil auch die Kasko ruht.
Parkt der Oldtimer in einer privaten Garage oder auf einem umfriedeten Platz, bezahlt die Versicherung hingegen Schäden, die während der Stilllegung eintreten können – Diebstahl, Feuer, Marderbisse, Sturm oder Blitz. Neu bei einigen Oldtimerversicherungen ist der Haftpflichtschutz in der Ruhepause. Immer wieder mal kommt es vereinzelt zu Bränden in Oldtimergaragen. Greift das Feuer auf nebenstehende Fahrzeuge über, gingen die meist leer aus. Hier wurde eine Deckungslücke geschlossen. Steht während der Stillegung außerdem ein TÜV-Besuch an, reicht es, das Fahrzeug innerhalb des ersten Monats der Nutzungszeit zum TÜV zu bringen. Man bleibt somit im ersten Monat trotz Überziehung straffrei. © auto motor und sport
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