Wer im Straßenverkehr zu sehr negativ aufgefallen ist, wird Punkte in Flensburg haben. Viele Verkehrssünder fragen sich allerdings: Werden die Punkte irgendwann auch wieder gestrichen oder bleiben sie für ewig auf meinem Konto?

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Fahrer, die vom Kraftfahrt Bundesamt nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg (und vielleicht sogar ein Fahrverbot) aufgebrummt bekommen haben, sind im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts registriert. Wer laut dem neuen Punktesystem acht Zähler gesammelt hat, dem wird die Fahrererlaubnis entzogen. Sie müssen jedoch nicht besorgt sein, dass Sie ein oder zwei Vergehen auf ewig mit sich herumtragen werden.

Punkte in Flensburg: Bis zu 10 Jahre

Seit dem 1. Mai 2014 verjährt jeder Punkt für sich. Wie lange das dauert, hängt von der Schwere der Tat ab. Eine normale Ordnungswidrigkeit, die mit einem Punkt bestraft wurde, verjährt nach zweieinhalb Jahren. Wer durch Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gleich zwei Zähler auf einmal sammelt, muss fünf Jahre bis zu deren Verfall warten. Wer für eine Straftat drei Punkte in Flensburg erhält, muss sich eine ganze Dekade gedulden.

Alte Punkte werden nach altem System behandelt

Die Zähler gelten anschließend noch während einer einjährigen Überlegefrist, bei der es sich um eine verlängerte Tilgung handelt. Bei sich mit der Überlegezeit überschneidenden Vergehen wird dann nach dem Tattagprinzip gehandelt. Kommt es zu keinen Verstößen, werden die Punkte gelöscht.

Punkte, die vor der Reform in Flensburg notiert wurden, verjähren nach dem alten Prinzip: Punkte für Ordnungswidrigkeiten verfallen nach zwei Jahren, Punkte für Straftaten nach fünf Jahren und wer aufgrund seiner Straftaten zu den Punkten noch die Fahrerlaubnis entzogen bekommen hat, muss sich zehn Jahre gedulden.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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