Einen Moment nicht aufgepasst und schon hat es geblitzt! Rund 2,8 Millionen Verkehrssünder bekommen deshalb jährlich Punkte in Flensburg aufgebrummt, weiß der ADAC. Doch wie ist das Prozedere, wenn die Polizei eine Geschwindigkeitsüberschreitung feststellt?

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Autofahrer, die sich partout nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, müssen ab einer bestimmten Tempoüberschreitung zumindest das Portemonnaie zücken. Geldstrafen zwischen 10 und fast 700 Euro sind möglich – von Punkten und Fahrverbote einmal abgesehen. Am besten wäre es daher natürlich, wenn jeder Autofahrer ein entsprechendes Bewusstsein für die Gefährlichkeit des Rasens an den Tag legt und seine Geschwindigkeit den Vorgaben und den Straßen- sowie Sichtverhältnissen anpasst. Sollte der Blitzer dennoch einmal auslösen, können diese Begrifflichkeiten und Informationen für Klarheit sorgen.

Tempoverstöße ohne Folgen

Es kann vorkommen, dass Sie geblitzt werden, aber nie einen Bescheid erhalten. Ein Grund könnte die sogenannte Opportunitätstoleranz sein. Diese legt fest, ab wann ein nicht beachtetes Tempolimit verfolgt wird. Die Toleranz ist bundesweit aber nicht einheitlich geregelt. So werden in Berlin Temposünden bis 5 km/h nicht verfolgt. In Sachsen-Anhalt liegt die Grenze mitunter sogar bei 10 km/h.

Verwarngeld und Bußgeldbescheid

Wer nur gering zu schnell war (Verstöße bis zu 60 Euro), erhält ein sogenanntes Verwarngeld. Dabei handelt es sich um ein Angebot der Behörden. Deren Ziel ist es, das Verfahren zu verkürzen. Der Fahrzeughalter hat dann eine Woche Zeit, zu reagieren. Es ist nicht verpflichtend, der Behörde zu antworten, aber: Wer das Verwarngeld ignoriert, bekommt höchstwahrscheinlich einen Bußgeldbescheid zugestellt inklusive einer Gebühr von rund 25 Euro. Ein Einspruch gegen ein solches Schreiben ist innerhalb von zwei Wochen möglich.

Verkehrssünder: Schweigen ist Gold

Fahrer, die direkt an der Straße von der Polizei angehalten werden oder einen Anhörungsbogen nach Hause geschickt bekommen, sollten besser keine Angaben zur Sache machen, raten Experten. Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Wer dagegen zu viel sagt ("Ich musste dringend los"), könnte die Strafe erhöhen, weil ihm Vorsatz unterstellt wird. Dies würde den Strafbetrag verdoppeln. Angaben zur Person sollten Sie dagegen machen – das Zeugnisverweigerungsrecht einmal ausgenommen.

Verjährung

Die Polizei hat drei Monate Zeit, um einen Temposünder zu ermitteln. Wenn der Halter nicht selbst gefahren ist, muss herausgefunden werden, wer der Fahrer war. Als Zeitpunkt für die Verjährung ist allerdings nicht relevant, wann die Benachrichtigung an den Fahrer geschickt wurde, sondern wann die Beamten den Fall in die Akten eingetragen haben.

Im Zweifel: Anwalt beauftragen

Sollten Sie auf eine Anhörung der Bußgeldstelle reagieren wollen, ist am besten ein Verteidiger zu engagieren. Dieser kann unter anderem die Ermittlungsakte einsehen und einschätzen, ob es Anknüpfungspunkte gibt, um sich gegen den Bescheid zu wehren. Dies kann beispielsweise in den (seltenen) Fällen Sinn ergeben, wenn Sie einen technischen Messfehler vermuten.

Verkehrssünder im Glück

Je nach Messmethode werden unterschiedliche Karenzen eingerechnet. Während fest installierte Blitzer diese bereits berücksichtigen, können Verkehrssünder (am besten mit Hilfe von Anwälten) die gemessene Geschwindigkeit von mobilen Blitzern mitunter um ein Fünftel nach unten drücken. Dies kann zum Beispiel möglich sein, wenn die Geschwindigkeit aus einem fahrenden Polizeiauto gemessen wurde. In einigen Fällen ist es so möglich, vermeintliche Punkte in Flensburg oder gar Fahrverbote zu umgehen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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