Auch die vermeintlich kleinen Sünden haben für Autofahrer im Alltag oftmals ein saftiges Bußgeld zur Folge. Aber was droht einem genau, wenn man ohne Führerschein, mit dem Handy am Ohr oder beim Überfahren einer roten Ampel erwischt wird?

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Nur schnell bei der Arbeit anrufen, und Bescheid sagen, dass man später kommt. Das Portemonnaie zu Hause liegen gelassen und deshalb den Führerschein nicht dabei. Kurz abgelenkt bei Rot über die Ampel gefahren. Im Alltag lauern viele kleine Fallstricke für Autofahrer, die in der Regel ein Bußgeld zur Folge haben. Was einem genau blüht, lesen Sie hier.

Fahren ohne Führerschein

Wer seinen Führerschein im Eifer des Gefechts zu Hause vergessen hat, muss nicht gleich in Panik verfallen, falls er von der Polizei angehalten wird. Allerdings wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einem Bußgeld von 10 Euro bestraft werden kann. Denn: Laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Paragraf 4 Absatz 2 müssen Autofahrer bei der Fahrt ihren Führerschein jederzeit mit dabei haben.

Anders sieht es aus, wenn man überhaupt keine Fahrerlaubnis besitzt oder trotz Fahrverbot unterwegs ist. Dieses Vergehen ahnden die Gerichte mit Geldstrafen, die zwischen fünf und maximal 360 Tagessätzen liegen. In besonders schweren Fällen oder bei mehrmaligem Fahren ohne Führerschein kann aber auch eine Freiheitsstrafe die Folge sein. Zudem kann eine zusätzliche Sperrfrist auf die Fahrerlaubnis ausgesprochen und eine MPU angeordnet werden.

Bei Rot über die Ampel

Kurz abgelenkt oder die Gelbphase falsch eingeschätzt? Bei Rotlichtverstößen kennt der Gesetzgeber keinen Spaß. Ein empfindliches Bußgeld ist sicher, wenn es blitzt. Allerdings werden dabei zwei Vergehen unterschiedlich bestraft. Ist die Ampel erst vor weniger als 1 Sekunde auf Rot gesprungen, gilt das als einfacher Rotlichtverstoß und wird mindestens mit 90 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Zeigt die Ampel allerdings schon länger als 1 Sekunde Rot an, handelt es sich um einen qualifizierten Verstoß. Dann liegt das Bußgeld bei mindestens 200 Euro. Hinzukommen ein Punkt in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

Handy am Steuer

Nur mal schnell telefonieren oder eben eine kurze Mitteilung versenden. Nein, das Handy ist am Steuer tabu. Es sei denn, der Motor des Fahrzeugs ist abgestellt und der Wagen steht. Andernfalls verbietet Paragraf 23 Absatz 1a der StVO sämtliche Handlungen am Mobiltelefon während der Fahrt. Wer sich dieser Regel widersetzt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei mehrmaligen Verstößen steigt das Bußgeld und es kann sogar ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden.

Zu schnell gefahren

Bei Temposünden ist das Strafmaß äußerst breit. Nicht ohne Grund: Gehen doch immer noch die meisten schweren Unfälle auf überhöhte Geschwindigkeit zurück. In geschlossenen Ortschaften darf man hierzulande in der Regel mit bis zu Tempo 55 unterwegs sein - erst dann darf geblitzt werden. In 30-Zonen löst das Radar schon bei 33 km/h, auf Landstraßen häufig erst bei 110, es sei denn, es gilt ein anderes Tempolimit. Diese Überschreitungen gelten in Deutschland als Toleranzbereich und liegen in der Regel bei circa 10 Prozent der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit.

Wer es trotzdem übertreibt, wird kräftig zur Kasse gebeten und mehr. Wer innerorts bis zu 10 km/h drüberliegt, kassiert ein Bußgeld von nur 10 Euro. Wer aber mit 21 - 25 km/h mehr erwischt wird, zahlt bereits 80 Euro und sammelt einen Punkt in Flensburg. Bei 31 km/h liegt das Bußgeld schon bei 160 Euro, es hagelt zwei Punkte und hier liegt die magische Grenze zum einmonatigen Fahrverbot. Außerorts gibt es für 21 km/h zu viel 70 Euro und einen Punkt als Strafe. Ein Fahrverbot kann bereits ab 31 km/h oder darüber verhängt werden.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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