Zunehmend gehört der Mundschutz zum Bild auf der Straße oder in Supermärkten. Darf man ihn eigentlich auch beim Autofahren anlassen?
Egal ob gekauft oder selbst genäht: Im Zuge der Corona-Pandemie setzen immer mehr Menschen einen Mundschutz auf. Wer den auch hinter dem Steuer des Autos tragen will, muss aber darauf achten, dass man für andere noch klar erkennbar bleibt.
Genauer gesagt geht es darum, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind, erklärt die Rechtsanwältin Daniela Mielchen aus Hamburg. Diese Regel gilt generell für Kopfbedeckungen, Kostüme, Gesichtsschmuck, Brillen oder auch eine Gesichtsbemalung.
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"Ansonsten droht ein Bußgeld von 60 Euro", sagt Mielchen mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung (StVO). Und lässt sich ein Verkehrsteilnehmer im Nachhinein etwa auf einem Blitzerfoto nicht identifizieren, kann die Straßenverkehrsbehörde für Fahrzeughalter das Führen eines Fahrtenbuches anordnen.
Selbstgenähte Masken sind oft zu groß
Allerdings verdecken die im Handel erhältlichen Atemschutzmasken laut Mielchen nicht das gesamte Gesicht beziehungsweise zumindest nicht den größten Teil davon. Damit sollte die Regelung erfüllt sein. "Bei selbsthergestellten Masken ist hingegen Vorsicht geboten, soweit der Großteil des Gesichts verdeckt ist und dadurch keine Identifizierung mehr möglich ist", sagt die Rechtsanwältin. Als problematisches Extrembeispiel nennt sie etwa eine Gasmaske.
Sicht darf nicht gestört sein
Aber nicht nur die Erkennbarkeit des Maskenträgers ist wichtig. Ein Mundschutz darf auch nicht die Sicht der Fahrenden stören. Für Brillenträger kann das wichtig sein: Durch den Mund- und Nasenschutz beschlagen die Brillengläser schon mal. "Sollte dies der Fall sein, muss die Maske sofort abgesetzt werden, da andernfalls eine Sichtbeeinträchtigung droht", so die Rechtsanwältin.
Was für die Fahrer gilt, ist allerdings für die anderen Insassen im Auto egal. Sie dürfen unterwegs jederzeit eine Maske tragen - unabhängig von der Beschaffenheit und der Größe. Und für Motorradfahrer gilt eine Ausnahme von der Regel, da sie während der Fahrt einen Schutzhelm tragen müssen. (af/dpa)
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