In Deutschland gibt es keine einheitlichen Regelungen, was die Verwendung von Dashcams sowie die Anordnung der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) angeht. ADAC und AvD fordern nun eine Vereinheitlichung.

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Die Benutzung von sogenannten Dashcams, also kleinen Kameras auf dem Armaturenbrett oder am Innenspiegel zur Beweisführung bei Verkehrsunfällen, wird immer beliebter. Bisher ist es rechtlich allerdings nicht geklärt, ob und wie diese Aufzeichnungen vor Gericht verwendet werden dürfen. Dies bemängelt auch der ADAC und fordert Klarheit. Der AvD verweist ebenfalls darauf, dass Gerichte bisher immer höchst unterschiedliche Entscheidungen getroffen haben, wenn es um die kleinen Geräte ging.

Problem ist der Datenschutz

Beim 54. Verkehrsgerichtstag in Goslar, der vom 27. bis 29. Januar 2016 stattfindet, soll nun unter anderem dieses Thema diskutiert werden. Besondere Problematik entsteht bei der Verwendung der Dashcams durch datenschutzrechtliche Aspekte. Der ADAC ist der Ansicht, dass einerseits das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen berücksichtig werden muss, andererseits es auch einem Geschädigten möglich sein sollte, die Aufnahmen einer Dashcam vor Gericht verwenden zu können.

Ein Arbeitskreis aus Juristen und Verkehrsexperten wird sich dem Thema annehmen und Ergebnisse und Empfehlungen an den Gesetzgeber weiterleiten, um so eine Neuregelung der Thematik voranzutreiben.

Weitere Uneinigkeit herrscht bei der MPU

Die Fachleute werden darüber hinaus über eine weitere Thematik diskutieren, die in Deutschland vor Gericht bisher sehr unterschiedlich behandelt wurde: die Anordnung der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung, kurz MPU. Die zentrale Frage besteht darin, ob sie bereits ab einer Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille Alkoholanteil im Blut notwendig wird oder – wie bisher gehandhabt – erst ab einem Wert von 1,6 Promille.

Durch die Ungleichbehandlung der Gerichte kommt es nach Meinung des ADAC zu einer Rechtsunsicherheit. Auch der AvD plädiert für Einheitlichkeit, will aber insbesondere keinen "Idiotentest" bei jeder Alkoholfahrt, sondern setzt sich für die Beibehaltung der 1,6-Promille-Grenze im Regelfall ein.

Einheitliche Promillegrenzen gefordert

Experten des ADAC geben weiterhin zu bedenken, dass erst bei Einigkeit über die Promillegrenze darüber diskutiert werden kann, inwieweit Alkohol-Wegfahrsperren (sogenannte Alkohol-Interlocks) sinnvoll wären, beziehungsweise für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen könnten.

Auch darüber werden Fachleute auf dem 54. Verkehrsgerichtstag diskutieren und Empfehlungen für die staatlichen Behörden abwägen. Die Ergebnisse bleiben für den Gesetzgeber zwar unverbindlich, dennoch fließen sie häufig in die Gesetzgebung mit ein.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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