Aktuell kursieren zahlreiche Meldungen, die die Bedeutung einer doppelt gestrichelten Mittellinie auf der Fahrbahn erklären – die kaum ein Verkehrsteilnehmer kennt. Oft heißt es pauschal, diese Fahrbahnmarkierung kündige ein in Kürze folgendes, einseitiges Überholverbot an. Doch stimmt das?

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Auf Nachfrage von unseren Kollegen von auto-motor-und-sport.de erklärt der Fahrlehrerverband in Baden-Württemberg: "Eine doppelte [unterbrochene; Anm. d. Red.] Leitlinie hat nicht die Funktionen, ein Überholverbot, eine Fahrstreifenbegrenzung oder eine einseitige Fahrstreifenbegrenzung o. Ä. anzukündigen." Die Behörden würden in so einem Fall "eine Leitlinie mit kürzeren Strichen und in kürzeren Abständen zwischen den einzelnen Strichen" aufbringen. Deutlich bekannter ist indes das Zeichen Z 297.1, das einen abknickenden Pfeil in den Leitlinien zeigt.

Doch was hat es dann mit dieser Leitlinie auf sich?

Die Bundesanstalt für das Straßenwesen (BAST) erklärt auf Basis des RAL-Regelwerk (Richtlinien für die Anlage von Landstraßen): "Zur Vermeidung des Risikos beim Überholen soll dieser im Grundsatz zweistreifige Landstraßentyp [Überregionalstraßen; Anm. d. Red.] in regelmäßigen Abständen dreistreifige Abschnitte mit Überholfahrstreifen aufweisen." Im Gegenzug sollten in den zweistreifigen Abschnitten aus Gründen der Verkehrssicherheit Überholvorgänge mit Nutzung des Gegenverkehrsstreifens vermieden werden. Dazu sollen Vorankündigungstafeln die Verkehrsteilnehmer über die Entfernung bis zum nächsten sicheren Überholabschnitt informieren. "Die beiden Fahrtrichtungen sind durch markierte Doppellinien (durchgehend oder unterbrochen) voneinander getrennt. Diese werden dort, wo die Nutzung des Gegenverkehr-Fahrstreifens zum Zweck des Überholens untersagt werden soll, als ununterbrochene Doppellinie ausgeführt."

Aber, der ADAC weist darauf hin, dass die Doppel-Markierung bisher nicht in der StVO (Straßenverkehrsordnung), dem VzKat (Katalog der Verkehrszeichen) oder der RMS (Richtlinie für die Markierung von Straßen) verankert wurde. Sollten Autofahrer dennoch auf diese Markierung stoßen, so erklärt der Fahrlehrerverband, dass die "doppelte Aufbringung nichts an der Bedeutung der Leitlinie" ändere.

Bekannter und auch häufiger zum Einsatz sind indes die grün eingefärbten Mittelstreifen, wie sie auf Fernstraßen zu finden sind. Dieser Streifen trennen beide Fahrtrichtungen optisch – meistens auf Abschnitten, an denen ebenfalls wechselseitig eine weitere Spur zum Überholen vorgesehen ist.

Mittellinie, Fahrstreifenbegrenzung und Co.

Die durchgezogene Linie in der Mitte der Straße, auch Fahrstreifenbegrenzung genannt, trennt die Fahrzeuge, die auf unterschiedlichen Fahrstreifen unterwegs sind, insbesondere wenn sie in entgegengesetzte Richtungen fahren. Diese Linie kann einfach oder doppelt sein. Sie gilt als Verkehrszeichen Nummer 295 in der Straßenverkehrs-Ordnung und bedeutet, dass man sie nicht überfahren darf, ähnlich wie ein Überholverbot. Parken ist erlaubt, aber nur, wenn mindestens 3 Meter Abstand zwischen dem geparkten Auto und der Linie bestehen.

Auf Autobahnen trennt die durchgezogene Linie Fahrzeuge, die in die gleiche Richtung fahren. Hier darf man auch links der durchgezogenen Linie fahren, während man sonst immer rechts davon bleiben muss.

Kombination von durchgezogener und unterbrochener Linie

Das Verkehrszeichen Nummer 296 zeigt eine einseitige Fahrstreifenbegrenzung, die aus einer Kombination von durchgezogener und unterbrochener Linie besteht. Befindet sich das Fahrzeug auf dem Fahrstreifen mit der durchgezogenen Linie, darf diese Linie weder überquert noch auf ihr gefahren werden. Allerdings dürfen Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Größe über die Begrenzung hinausragen, diese Linie überfahren, solange dabei keine Gefahr für den Verkehr entsteht.

Parken auf der Fahrbahn

Auf der Fahrbahn darf nur geparkt werden, wenn mindestens 3 Meter Abstand zwischen dem geparkten Fahrzeug und der durchgezogenen Linie bestehen, sodass ausreichend Platz für den fließenden Verkehr bleibt. Fahrzeuge auf der Seite mit der gestrichelten Linie dürfen die Markierung überfahren, sofern dies den Verkehr nicht gefährdet. Auch das Überholen ist unter dieser Bedingung erlaubt.

Die Fahrbahnbegrenzung macht diese Markierung, den Rand der Fahrbahn, sichtbar und trennt die Fahrbahn von Seitenstreifen oder speziellen Wegen. Auch um die Insel in der Mitte eines Kreisverkehrs herum ist eine solche Fahrbahnbegrenzung zu finden. Wenn rechts von der Fahrbahnbegrenzung ausreichend Platz vorhanden ist, beispielsweise durch einen befestigten Seitenstreifen, gilt: Links von der Begrenzung darf nicht angehalten werden, und landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fuhrwerke und andere langsame Fahrzeuge müssen möglichst rechts von ihr fahren.

Die unterbrochene Leitlinie befindet sich in der Mitte der Fahrbahn und darf vom Verkehrsteilnehmer überfahren werden. Sie dient dem Fahrer als Orientierungslinie und kennzeichnet seinen Fahrstreifen jenseits der Fahrbahnbegrenzung.

In der Bildergalerie zeigen wir etliche Irrtümer bezüglich des Straßenverkehrs.

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Fazit

Doppelte Leitlinien kündigen kein Überholverbot an. Sie können auf Landstraßen zum Einsatz kommen, bei denen in eine Richtung eine weitere Spur zum Überholen eingerichtet ist. Der ADAC weist darauf hin, dass diese Markierung bisher nicht in die StVO aufgenommen wurde.  © Motorrad-Online

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