Ein neues Auto soll her - doch wie? Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen, viele Autokäufer schauen zuerst ins Internet, wenn sie sich ein neues Fahrzeug zulegen möchten. Für diesen Schritt gibt es gute Gründe. Welche das sind, und worauf Sie beim Autokauf im Internet aber ein besonderes Auge haben sollten, lesen Sie im Folgenden.

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Das World Wide Web ist schier grenzenlos - ebenso die Auswahl an Neu- und Gebrauchtwagen im Internet. Statt die verschiedenen Vertragshändler unterschiedlicher Automarken abzugrasen, finden Autokäufer in Internetportalen ein breites Angebot an Fahrzeugmarken und -modellen. Selbst Oldtimer-Fans können hier schnell fündig werden. Und ein weiteres Argument spricht für den Autokauf im Internet: die auch auf Neuwagen angebotenen Rabatte. Laut einer ADAC-Auswertung von Ende 2013 liegen diese online im Schnitt etwa fünf Prozentpunkte höher als im Autohaus. Völlig bedenkenlos sollten Sie im Internet aber dennoch nicht zuschlagen.

Neu- und Gebrauchtwagenportale vorab vergleichen

Wie die ADAC-Analyse ergeben hat, sind nicht alle Autoportale im Internet uneingeschränkt zu empfehlen. Der Club stellte Unterschiede bei den angebotenen Rabatten, der Transparenz und der Nutzerfreundlichkeit fest. Als Testsieger zeichnete der ADAC im August 2013 das Portal "autohaus24.de" aus, Schlusslicht bildete "airportcars24.de" mit dem Gesamturteil "sehr mangelhaft". Bei den bekannten großen Portalen ist dem Club zufolge die Betrugsgefahr am geringsten.

Achtung, es können Zusatzkosten anfallen!

Insbesondere Neuwagenkäufer müssen sich darauf einstellen, dass es mit dem Kaufpreis noch nicht getan ist. Zusätzlich fallen häufig Überführungs- oder Werkabholungkosten an, Auslieferungen bis zur eigenen Haustür sind besonders teuer. Prüfen Sie daher im Einzelfall, ob der im Internet höher ausfallende Rabatt sich dadurch nicht wieder amortisiert. Bei Gebrauchtwagen gilt Ähnliches: Entweder suchen Sie ein Modell in der unmittelbaren Nähe zu Ihrem Wohnort oder Sie müssen die zusätzlichen Fahrtkosten für die Abholung berücksichtigen.

Weniger Service beim Autokauf im Internet

Wer sich online nach einem Pkw umschaut, wird womöglich die Serviceleistungen eines Autohändlers vermissen. Eine ausführliche Beratung und Probefahrten sind online nicht drin. Insbesondere beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie sich mit dem Verkäufer allerdings immer darauf verständigen, dass Sie vor der Geschäftsabwicklung eine Probefahrt unternehmen können. Beim Neuwagenkauf hingegen kann es insbesondere im Garantiefall helfen, einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort zu haben.

Preise online versus Preise im Autohandel

Auf den ersten Blick gibt es online in der Regel die höheren Rabatte auf Neuwagen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Preisnachlässe deutlich schmelzen können, wenn sie sich für bestimmte Extras und Ausstattungsoptionen entscheiden. Der Autohändler vor Ort hat hingegen einen gewissen Handlungsspielraum und lässt sich auf Preisverhandlungen ein oder gibt Ihnen bestimmte Extras gratis hinzu. Finden Sie ein passendes Gebrauchtwagenangebot im Internet, sollten Sie bei einer Besichtigung vor Ort ebenfalls nicht auf Feilschen verzichten.

Diese Rechte haben Sie als Autokäufer im Internet

Bestellen Sie einen Neuwagen im Internet, haben Sie wie bei anderen Produkten ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, informiert "RP Online". Den Hinweis auf dieses Recht sollten Sie auch im Kaufvertrag vermerkt finden. Die sonstigen Rechte, die Sie als Käufer haben, unterscheiden sich nicht von denen beim Kauf im Autohandel. So muss Ihnen der Verkäufer auch im Internet die europaweit geltenden Garantiezeiträume einräumen. Bietet der Hersteller Zusatzgarantieleistungen an, werden auch diese über Online-Portale an den Verbraucher weitergegeben.

Beim Gebrauchtwagenkauf müssen Sie hingegen zwischen dem Kauf vom Händler und einer Privatperson unterscheiden - wobei der Gebrauchtwagenkauf von privat in der Regel nicht online abgewickelt, sondern nur in die Wege geleitet wird. Ein gewerblicher Händler muss Ihnen hingegen für mindestens ein Jahr nach dem Kauf die gesetzlich verankerte Sachmängelhaftung gewährleisten.

Welche Besonderheiten gelten bei Internetauktionen?

Ein besonders hohes Schnäppchenpotenzial bieten Onlineauktionen. Hierbei müssen Sie als Autokäufer allerdings einige grundlegende Dinge beachten. So sollten Sie beispielsweise niemals aus Spaß mitbieten, da laut einer Grundsatzentscheidung des BGH von 2001 rechtsverbindliche Verträge bei Internetauktionen geschlossen werden. Um nicht in der Aufregung um die auslaufende Auktion zur Abgabe eines zu hohen Gebots verleitet zu werden, sollten Sie sich daher immer vorab ein persönliches Limit setzen, das Sie nicht überschreiten. Ein zweiwöchiges Widerrufsrecht haben Sie in diesem Fall nur, wenn es sich bei dem Anbieter um einen gewerblichen Händler handelt. Bevor Sie also auf ein Auto von privat bieten, sollten Sie das Fahrzeug immer besichtigt haben und Probe gefahren sein. Ansonsten kaufen Sie die Katze im Sack.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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