Im Straßenverkehr gibt es unzählige Ordnungswidrigkeiten. Manche davon sind kaum jemandem bekannt. Hier erfahren Sie, welche Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden können.

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Es ist im Straßenverkehr tatsächlich mehr verboten als mancher Autofahrer annimmt. Dass das Überfahren roter Ampeln und Falschparken nicht erlaubt sind, dürfte jedem Fahrzeugbesitzer klar sein. Aber dass auch unnötiges Hin- und Herfahren verboten ist, wird vielen Autofahrern erst bewusst, wenn sie hierfür ein Bußgeld zahlen müssen. Derlei Ordnungswidrigkeiten gibt es einige.

Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeld

Wer gerne durch die Gegend cruist, riskiert tatsächlich ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro, falls ein Ordnungshüter den Tatbestand "unnützes Hin- und Herfahren innerorts" dadurch erfüllt sieht. Um große Pfützen sollten Sie als Autofahrer ebenfalls möglichst einen Bogen machen – zumindest wenn Fußgänger oder Radfahrer in der Nähe sind: Wenn durch mangelnde Umsicht andere Verkehrsteilnehmer beschmutzt werden, können zehn Euro Bußgeld fällig werden.

Auch das Beschmutzen oder mit Flüssigkeit Benetzen von Straßen wird im Bußgeldkatalog geführt. Wird der Zustand vom Verursacher nicht beseitigt oder zumindest kenntlich gemacht, droht eine Geldbuße von zehn Euro.

Fehlendes Inventar: Warnweste, Verbandskasten & Co.

Autofahrer müssen einen Verbandskasten nach aktueller DIN-Norm und eine Warnweste im Fahrzeug mit sich führen. Während das Fehlen eines Verbandskastens zu den geringfügigen Ordnungswidrigkeiten zählt und lediglich zu einem Verwarngeld von fünf Euro führt, wird das Ignorieren der Mitführungspflicht einer Warnweste mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet.

Die Profiltiefe Ihrer Reifen sollten Sie ebenfalls regelmäßig überprüfen. Wer mit abgefahrenen Reifen erwischt wird, riskiert nicht nur ein Bußgeld von mindestens 60 Euro, sondern muss zudem auch noch mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Unbekannte Ordnungswidrigkeiten bei der Handynutzung

Dass das Handy am Ohr während der Fahrt verboten ist, ist allgemein bekannt. Vielen Autofahrern ist allerdings nicht klar, dass die Benutzung eines Mobiltelefons im Auto generell verboten ist, sobald der Motor läuft. Auch wenn Sie an einer Ampel stehen und Ihr Handy in die Hand nehmen, gilt dies als Regelverstoß und kann ein Bußgeld von 60 Euro nach sich ziehen. Dafür müssen Sie nicht einmal telefonieren. Wird das Smartphone als Navi verwendet und nur kurz in die Hand genommen, um es in Position zu bringen, handelt es sich ebenfalls um eine Ordnungswidrigkeit, urteilte das Amtsgericht Essen im Jahr 2013 (Az III-5 RBs 11/13).  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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