Das Einfahren in eine volle Kreuzung kann den Autofahrer unter Umständen teuer zu stehen kommen. Das gilt auch dann, wenn seine Ampel auf Grün war und der Fahrer sich damit im Recht sieht. Man sollte stets auf hängengebliebene Fahrzeuge Rücksicht nehmen.
Es vergeht kein Tag in Deutschland ohne einen Stau. Insbesondere an großen Kreuzungen ist das Staupotenzial enorm und zehrt am Nervenkostüm vieler Autofahrer. Wenn die Ampel endlich im Blick ist und man kurz davor steht, die unbeliebte Kreuzung zu passieren, sollten Sie ihre Aggressionen über den Zeitverlust aber unbedingt abgelegt haben. Und wenn die Ampel endlich grün ist, sollten Sie nicht in jedem Fall in die Kreuzung fahren.
Nur dann einfahren, wenn es nicht mehr anders geht
Das Einfahren in eine volle Kreuzung sollte nur dann erfolgen, wenn Sie den kreuzenden Verkehr nicht behindern. Ansonsten wird der Stau noch größer und es kommt zum Verkehrschaos. Allerdings ist es nicht immer möglich, zu warten, weil man ansonsten gar nicht mehr vorankommt. Häufig ist das Verkehrsaufkommen so groß, dass Sie einfach fahren müssen, um irgendwie vorwärts zu kommen.
Wenn Sie sich dazu entschließen, in den Stau einzufahren, sollte Sie das unbedingt mit Rücksicht und einem sehr defensiven Fahrstil tun. Auch wenn bei Ihnen Grün ist und Ihnen andere Fahrzeuge den Weg versperren, sollten Sie nicht auf Ihr Recht pochen, sondern sich besonnen mit den anderen Autofahrern verständigen. Im Fall eines Unfalls kann es ansonsten nämlich sein, dass Ihnen eine überwiegende Mitschuld angelastet wird.
Einfahren in eine volle Kreuzung: Es droht Mitverschulden
Dem Oberlandesgericht in Karlsruhe lag ein Fall vor, bei dem ein Autofahrer sich beim Einfahren in eine volle Kreuzung schräg vor einen hängengebliebenen Lkw stellte. Beim Anfahren übersah ihn der Fahrer des Lkw und es kam zum Sachschaden. Der Autofahrer legte daraufhin Klage ein und berief sich darauf, dass die Ampel grün hatte. Das Oberlandesgericht gab der Klage aber nur bedingt statt und nahm an, dass den Fahrer des Pkw eine überwiegende Mitschuld an diesem Unfall treffe. Der Lkw-Fahrer musste nur für ein Drittel des Schadens aufkommen.
Dieser Fall belegt deutlich, dass Sie beim Einfahren in eine volle Kreuzung äußerst vorsichtig sein sollten. Dem straßenverkehrsrechtlichen Rücksichtsgebot kommt insbesondere in Ausnahmesituationen im Straßenverkehr besondere Bedeutung zu. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.