Wer einen Bußgeldbescheid bekommt, weil er vermeintlich zu schnell gefahren ist, muss nicht gleich zahlen. Sie haben auch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Denn die Messinstrumente oder Polizisten arbeiten nicht immer fehlerfrei.
Wenn man einen Bußgeldbescheid in seinem Briefkasten vorfindet, ist der Ärger groß - insbesondere dann, wenn man sich keiner Geschwindigkeitsübertretung bewusst ist. Der Bußgeldbescheid ist allerdings anfechtbar - und Sie können unter Umständen viel Geld sparen. Denn Schätzungen zufolge sind 10 bis 15 Prozent der Bescheide fehlerhaft.
Bußgeldbescheid anfechten: Ein Anwalt ist Pflicht
Wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid wegen erhöhter Geschwindigkeit Einspruch einlegen wollen, da Sie der Meinung sind, dass ein Fehler vorliegen muss, benötigen Sie auf jeden Fall einen Anwalt. Sie selbst können als Privatperson keinen Einspruch einlegen. Hintergrund: Nur Rechtsanwälte bekommen Einsicht in die vollständige Bußgeldakte, aus der ersichtlich ist, ob eventuell ein Fehler vorlag.
Wichtig ist es, dass Sie umgehend nach Eingang des Bußgeldbescheids einen Anwalt mit der Klärung beauftragen und den Einspruch nicht hinauszögern: Sie haben nur zwei Wochen Zeit.
Häufige Ursachen für einen fehlerhaften Bußgeldbescheid
Einer der häufigsten Gründe für einen rechtlich nicht korrekten Bußgeldbescheid ist natürlich ein Messfehler. Ein solcher Fehler entsteht in erster Linie, wenn das Gerät nicht ordnungsgemäß bedient wurde, was durchaus vorkommt.
Weiterhin ist es denkbar, dass der Geschwindigkeitsmesser nicht richtig justiert oder falsch platziert wurde. Selbst bei standardisierten Geräten, also bei fest installierten Blitzern etwa, sind solche Fehler nicht auszuschließen.
Wann ist der Bußgeldbescheid anfechtbar?
Anfechtbar ist der Bußgeldbescheid auch, wenn das Messgerät nicht ordnungsgemäß geeicht wurde, was in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben ist. Sofern es keinen Nachweis gibt, ist die Geschwindigkeitsmessung nicht zulässig.
Ein Einspruch hat darüber hinaus gute Aussichten auf Erfolg, wenn Sie auf dem Lichtbild nicht zweifelsfrei als Fahrer identifiziert werden können. Dann muss die zuständige Behörde das Verfahren einstellen, da hierzulande eine Fahrerverantwortlichkeit vorliegt und keine Halterhaftung.
Nicht zuletzt kann es aufgrund eines Formfehlers dazu kommen, dass eigentlich nicht geeignete Polizisten eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen haben. Auch dann ist ein Bußgeldbescheid anfechtbar. Denn die Polizisten im Einsatz gegen Temposünder müssen eine Schulung absolviert haben. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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