Das Taxi gilt seit jeher als beliebtes Transportmittel, um sich von A nach B chauffieren zulassen. Doch noch immer wirft die vermeintliche Routinefahrt Fragen auf. Diese kleine Tour durch die Welt der Taxis gibt die wichtigsten Antworten zu den Fahrgastrechten.

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Stoßen Passanten auf eine Reihe von wartenden Taxis, führt ihr Weg in aller Regel zum Kopf der Schlange. Viele wählen mitunter ein verschmutztes altes Fahrzeug, anstelle des sauberen Neuwagens, der zum Beispiel an dritter Stelle steht. Aber warum ist das so und welche Rechten und Pflichten haben Passagiere im Taxi eigentlich?

Wählen Sie Ihr Wunsch-Taxi!

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit und entsprechend können Fahrgäste jedes am Taxistand verfügbare Fahrzeug nehmen. Das kann sogar zwingend notwendig sein. In vielen Taxis ist kein Kindersitz integriert und nicht in allen Autos kann mit einer Geldkarte bezahlt werden. Andere bevorzugen einen besonderen Autotyp, wie etwa ein umweltfreundliches Fahrzeug.

Wenn Sie nicht das erste Taxi in der Schlange nehmen, wird der Fahrer in der Regel auf das Taxi an erster Stelle verweisen. Er meint es kollegial und möchte seinem Kollegen keinen Kunden wegschnappen. Sollten Sie aber darauf bestehen, von ihm chauffiert zu werden, dann muss er sich an seine Beförderungspflicht halten und jeden Fahrgast mitnehmen. Bei einer grundlosen Weigerung droht ihm ein Bußgeld.

Gutes Benehmen hilft

Nur wenn sich der Fahrer bedroht fühlt, der Gast betrunken eine Fernfahrt fordert oder nicht liquide ist, darf eine Beförderung verweigert werden. Die Kosten einer Fernfahrt werden im Vorfeld mit dem Fahrer, sofern dieser der weiten Strecke zustimmt, abgesprochen. Je nach Region kann es auch vorkommen, dass die Mitnahme eines Haustieres abgelehnt oder mit einem Zuschlag versehen wird. Letzteres ist auch bei sperrigen Gepäckstücken, bargeldlosen Zahlungen oder Sonderfahrten möglich.

Vorbestellung und Sondertarife

In der Regel finden Sie – insbesondere in Städten – binnen Minuten ein freies Taxi. Auf dem Land, an Feiertagen oder wenn besondere Ereignisse wie ein Fußballspiel anstehen, wird die Suche schwieriger. Bestellen Sie sich daher frühzeitig ein Taxi. Falls notwendig bitten Sie die Zentrale einen Wagen mit Kindersitz, ein Fahrzeug mit Geldkarten-Funktion oder ein Großraumtaxi zu schicken. Entgegen der weitverbreiteten Meinung wird die Anfahrt zum Abholort nicht extra berechnet und sie dürfen sich im Auto auch hinsetzen, wohin Sie möchten. Allerdings entfällt bei einem bestellten Taxi der "Winketarif". Dieser Kurzstreckentarif mit einer fixen Pauschale ist nur in einigen Städten und ausschließlich bei herbeigewunkenen Taxis verfügbar und muss bei Fahrtantritt angesagt werden.

Quittung geben lassen

Um nach der Fahrt auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich eine Quittung geben lassen. Falls Sie etwas im Auto vergessen oder mit dem Service nicht zufrieden sind und ein klärendes Gespräch im Sande verläuft, können Sie so das Taxi-Unternehmen kontaktieren. Bei einer Beschwerde sind das Einwohneramt und der Taxi-Verband weitere Anlaufstellen. Auf einer Quittung sollten das Datum, die zurückgelegte Strecke, die Anschrift des Taxi-Unternehmens, die Konzessionsnummer, der Fahrpreis samt Mehrwertsteuersatz und die Unterschrift des Fahrers notiert sein.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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