Auto- und Fahrradfahrer haben gemeinhin nicht das beste Verhältnis. Die einen behaupten von der jeweils anderen Partei, sie würden sich im Straßenverkehr rücksichtslos verhalten. Fakt ist: Beide müssen miteinander auskommen und aufeinander achten. Autofahrer müssen dabei besonders vorsichtig sein.

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Fahrrad- wie auch Autofahrer tun gut daran, gegenseitig Rücksicht aufeinander zu nehmen, um im täglichen Straßenverkehr nicht aneinanderzugeraten. Mögliche Gefahren sollten bereits frühzeitig erkannt und ein Verständnis für den jeweils anderen entwickelt werden. Nur so lassen sich Unfälle vermeiden. Die Anzahl Letzterer ist zuletzt gestiegen. Laut der Untersuchung des Statistischen Bundesamts starben 2014 in Deutschland 400 Radfahrer bei Zusammenstößen. Insgesamt gab es 85.000 Unfälle mit 77.900 Verletzten. Die Dunkelziffer schätzen Experten als noch viel höher ein.

Radfahrer dürfen die Straße nutzen

Radfahrer grundsätzlich dazu angehalten, die für sie gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Allerdings können Hindernisse oder schlechte Wegzustände Ausnahmen rechtfertigen. So ist es erlaubt, mit dem Drahtesel auf der Straße zu fahren und nicht zwingend vorgeschrieben, auf Rad- oder Seitenwege auszuweichen.

Mitunter ist es für Radfahrer sogar sicherer, wenn sie sich unter die Autofahrer mischen, da sie an Zufahrten und Einmündungen von Pkw-Fahrern häufig übersehen werden. Auf der Straße sind sie dagegen stets im nötigen Blickfeld.

Ausfahrten als Unfallrisiko

Ein Großteil der Unfälle zwischen Auto- und Fahrradfahrern passiert an Grundstücksausfahrten, weil die Zweiräder in diesen schlecht einsehbaren Situationen leicht zu übersehen sind. Autofahrer sollten sich daher in ihrem Fahrzeug am besten stets langsam an die Ausfahrt herantasten und damit rechnen, dass ein Radfahrer plötzlich auftauchen könnte.

Erhöhte Aufmerksamkeit ist zudem gefragt, wenn Fahrrad fahrende Kinder ins Blickfeld kommen. Der Nachwuchs ist auf dem Drahtesel meist noch etwas unsicher unterwegs. Unkontrollierte Manöver sollten daher einkalkuliert werden. Radfahrer, die mit dem Hund unterwegs sind, was entgegen der weitverbreiteten Meinung erlaubt ist, sind angehalten, besonders vorsichtig zu fahren. Dennoch kann es nicht schaden, auch als Autofahrer in solchen Situationen besonders aufmerksam zu agieren. Zu einem überraschenden Aufeinandertreffen kann es außerdem in Einbahnstraßen kommen. Wenn es entsprechende Zusatzschilder erlauben, dürfen Fahrradfahrer hier auch entgegen der Fahrtrichtung radeln.

Fahrradfahrer dürfen an Ampeln vordrängeln

Kaum ein Autofahrer gibt seine "Pole-Position" an der Ampel gerne an einen anderen ab. Radfahrer, die sich bei Rot bis in die erste Reihe vorschlängeln, müssen aber geduldet werden. Sie sind nicht dazu verpflichtet, sich hinten anzustellen. Die rote Ampel überfahren dürfen sie allerdings nicht. Ansonsten drohen ein saftiges Bußgeld und ein Vermerk in Flensburg. Keinen Vorrang haben Radfahrer dagegen an Zebrastreifen. Dieser ist Fußgängern vorbehalten. Um rasch die Straße überqueren zu können, müssten sie absteigen. In innerörtlichen Kreisverkehren mit Fußgängerüberwegen haben Fußgänger und Radfahrer dagegen meist ähnliche Rechte.

Verständnis füreinander aufbringen

Wer auf dem Drahtesel unterwegs ist, dem fehlt jegliche Knautschzone. Durch den nicht vorhandenen Schutz fühlen sie sich rasch leichter bedroht, wofür ein gewisses Verständnis aufgebracht werden sollte. Dies gelingt dann am ehesten, wenn man die andere Partei nicht als Bedrohung im Revier wahrnimmt und von seinem Masterplan abweicht. Viele Fahrer setzen sich ins Auto, mit einer Idee im Kopf, wie sie ans Ziel kommen – am besten auf einer vollkommen leeren Straße. Nach der Ansicht vieler stören Radfahrer bei der perfekten Umsetzung des Planes allerdings nur. Wer von dem Ideal abweichen kann, lernt Fahrradfahrer besser zu dulden. Denn die perfekte Umsetzung der Route gibt es ohnehin nur in der Theorie. Auf der anderen Seite sollten Radfahrer, nur weil sie das ökologisch bessere Fortbewegungsmittel gewählt haben, nicht davon ausgehen, Sonderrechte zu besitzen.

Geduldig warten, statt hastig zu überholen

Für Autofahrer lautet die Devise deshalb: Weichen Sie beim Überholvorgang auf die linke Spur aus. Ist dies nicht möglich, bleiben Sie besser hinter dem Fahrradfahrer. Denn wer ein Zweirad überholt, muss den erforderlichen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern einhalten. Dabei ist zu beachten, dass die Radler ihrerseits ebenfalls genügend Raum zwischen sich und der rechten Fahrbahnbegrenzung haben müssen. Es handelt sich also keineswegs um Schikane, wenn der Radler nicht ganz rechts am Fahrbahnrand klebt. Generell sollten sich beide Partien in Geduld üben und sich nicht zu drastischen Fahrmanövern hinreißen lassen. Nur so lasst sich die Anzahl an Unfällen zwischen Fahrrad- und Autofahrern in Zukunft verringern.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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