Grundsätzlich gehört einfaches Falschparken zu den "günstigeren" Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Bei kleineren Ordnungswidrigkeiten kommen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro davon. Als Freifahrtschein sollten Sie dies allerdings nicht betrachten. Spätestens, wenn der Wagen abgeschleppt wird, wird es richtig teuer. Bei schweren Verstößen und notorischem Falschparken drohen sogar Punkte in Flensburg.

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Bei leichteren Ordnungswidrigkeiten, durch die keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, haben Sie "nur" ein Knöllchen und ein Bußgeld von zehn Euro zu erwarten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Ihr Auto nicht platzsparend abstellen, in verkehrsberuhigten Zonen unzulässig parken oder im Fünf-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen sowie in anderen Bereichen mit grundsätzlichem Park- oder Halteverbot einen Regelverstoß begehen. Auch wenn Sie bis zu 30 Minuten an einer abgelaufenen Parkuhr beziehungsweise ohne erforderlichen Parkschein parken, werden zehn Euro Bußgeld fällig.

Bußgeldhöhe abhängig von der Schwere des Verstoßes

Werden durch das Falschparken andere Verkehrsteilnehmer behindert, beträgt das Bußgeld mindestens 15 Euro. Dieser Betrag wird auch fällig, wenn Sie beim Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, bis zu fünf Meter vor oder auf Zebrastreifen und bis zu zehn Meter vor Ampeln erwischt werden. Auch das Parken im Halteverbot oder im eingeschränkten Halteverbot schlägt mit 15 Euro zu Buche. Je länger die überzogene Parkzeit und je größer die Behinderung, die Sie verursachen, desto teurer wird auch das Bußgeld. Mit 20 bis 35 Euro müssen Sie dann in der Regel je nach Verstoß rechnen.

Höheres Bußgeld bei Verkehrsbehinderungen

20 Euro werden beispielsweise fällig, wenn Sie auf Geh- oder Radwegen parken – solange Sie dabei niemanden behindern. Da Behinderungen bei dieser Form des Falschparkens allerdings kaum zu vermeiden sind, wird meist direkt ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro verhängt. Für das Parken in zweiter Reihe droht ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von mindestens 20 bis hin zu 35 Euro. Dies sollten Sie im Hinterkopf behalten, wenn Sie darüber nachdenken, für den Coffee to go Ihren Wagen schnell in zweiter Reihe vor dem Café abzustellen.

Beim Überziehen der Parkzeit, beispielsweise an Parkuhren oder in Bereichen mit Parkscheinpflicht sowie Überschreitungen der erlaubten Höchstparkdauer, ist die Höhe des Bußgelds stundenweise gestaffelt. Das maximale Bußgeld beträgt 30 Euro – nämlich dann, wenn Sie mehr als 3 Stunden zu lange parken.

Behinderung von Feuerwehr und Rettungsdienst

Mit am teuersten ist Falschparken auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, auf denen grundsätzlich ein Parkverbot gilt. Ein Verstoß kostet hier 70 Euro. Parken Sie vor oder in einer Feuerwehrzufahrt und behindern dadurch Einsatzfahrzeuge, müssen Sie mit einem Bußgeld von 65 Euro rechnen. Werden Rettungsfahrzeuge an einer Engstelle durch Ihr Auto behindert, beträgt die Strafe 60 Euro. Für alle drei Verstöße wird zudem Ihr Punktekonto in Flensburg mit einem Punkt belastet. Richtig teuer wird es für Falschparker, wenn der Abschleppwagen anrücken muss, um den Weg für die Einsatzfahrzeuge freizumachen. Zu den Abschleppkosten kommen in der Regel noch Verwahrkosten für das Fahrzeug, die sich je nach Kommune auf mehrere Hundert Euro summieren können. Von Stadt zu Stadt können die Kosten extrem unterschiedlich ausfallen: Laut dem ACE gehört Hamburg mit 260 bis 310 Euro zu den Spitzenreitern.

Kleinere Verstöße belasten normalerweise nur Ihren Geldbeutel, nicht aber Ihr Punktekonto. Eine Ausnahme gilt jedoch: Wenn Sie notorisch falschparken und immer wieder an der gleichen Stelle erwischt werden. In solchen Fällen sind höhere Bußgelder samt Punkten möglich. Im schlimmsten Fall kann die Fahrerlaubnisbehörde sogar eine MPU anordnen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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