Vor allem in Städten ist es nicht immer leicht, einen Parkplatz zu finden. Viele Autofahrer werden dann einfach zum Falschparker. Sie stellen ihr Auto dort ab, wo es eigentlich nicht vorgesehen ist – und laufen Gefahr, abgeschleppt zu werden.

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Parkraum in Innenstädten oder beliebten Wohngegenden ist rar gesät. Eine Einfahrt oder die Parkplätze von Wohnhäusern oder Firmen werden nicht selten als Behelfsparkplätze genutzt - selbst, wenn ein Schild darauf hinweist, dass dort nur Befugte parken dürfen. Das kann teure Folgen haben. Denn auch, wenn der Falschparker nicht unmittelbar jemanden behindert oder eine Gefahr darstellt, darf er abgeschleppt werden.

Abschleppen auch ohne konkrete Behinderung

Wer sein Auto falsch parkt, muss sogar damit rechnen, dass es abgeschleppt wird. Steht der Falschparker im absoluten Halteverbot, ist es zulässig, ihn abschleppen zu lassen, ohne dass eine konkrete Behinderung vorliegt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass in solchen Fällen allein die "negative Vorbildwirkung" ausreicht.

Grundstücksbesitzer können das Abschleppen anweisen

Wer eine Ein- oder Ausfahrt zuparkt oder sich verbotenerweise auf einen Firmenparkplatz stellt, dem droht ebenfalls der Abschleppwagen. Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden: "Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt; die Abschleppkosten kann er als Schadensersatz von dem Fahrzeugführer verlangen."

Kosten im dreistelligen Euro-Bereich

Stellt ein Falschparker fest, dass sein Auto nicht mehr dort ist, wo er es abgestellt hat, sorgt ein Anruf bei der Polizei für Aufklärung. Hat diese nämlich das Abschleppen angeordnet, weiß sie auch, wo das Auto jetzt zu finden ist. Meist handelt es sich dabei um die behördliche Pkw-Verwahrstelle. Sein Auto von dort wiederzubekommen, wird teuer. Inklusive Buß- oder Verwarngeld sowie der Gebühren für das Abschleppen kann zum Beispiel in Hamburg eine Summe von rund 300 Euro zusammenkommen. Mit Kosten in Höhe von 100 Euro sollte man aber immer rechnen.

Erst nach Zahlung gibt es das Auto zurück

Private Abschleppunternehmen sind berechtigt, das abgeschleppte Fahrzeug erst nach Begleichung der Kosten herauszugeben, beziehungsweise den neuen Standort des Autos zu verraten. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden. Oft kommt es nämlich vor, dass Abschleppdienste Falschparker nicht zum Betriebshof transportieren, sondern auf einen freien Parkplatz in der Nähe. Mit ein bisschen Glück findet man sein Auto dann auch ohne Hilfe wieder. Die Rechnung für das Abschleppen kommt aber irgendwann doch noch ins Haus.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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