Fallende Preise, wachsendes Angebot: Der Gebrauchtwagenmarkt boomt. Damit der Gebrauchtwagenkauf nicht in Frustration endet, sollten Sie auf einige Fallstricke vorbereitet sein. Hier kommen die besten Tipps und Tricks für Käufer.

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Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Gebrauchtwagen zu kaufen, bietet sich Ihnen eine enorm große Auswahl: Selbst wenn Sie sich bereits auf ein Modell festgelegt haben, halten die Datenbanken der Online-Fahrzeugbörsen Dutzende, manchmal sogar Hunderte Exemplare der bevorzugten Baureihe bereit – keine leichte Aufgabe. Wenn Sie sich dann letztlich für einige wenige Fahrzeuge entschieden haben und diese näher begutachten wollen, sollten Sie vorbereitet sein. Immer wieder lauern dabei die folgenden fünf Fallstricke beim Gebrauchtwagenkauf.

Fallstrick 1: Der Gebrauchtwagen befindet sich im Ausland

Immer wieder behaupten Verkäufer im Internet, dass sich das favorisierte Fahrzeug nicht in Deutschland befindet. Für den Transport sollen Sie daher eine Anzahlung leisten. In einem solchen Fall sollten Sie den Kontakt zum Verkäufer abbrechen – hier handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um einen Betrüger, der ausschließlich auf das Geld der Anzahlung aus ist. Die Masche wird oft in Verbindung mit einem besonders niedrigen Fahrzeugpreis angewendet.

Fallstrick 2: Das Fahrzeug ist besonders günstig

Ähnlich verhält es sich auch bei einem weiteren Trick von einigen Gebrauchtwagenanbietern. Dabei wird ein im Vergleich besonders günstiges Fahrzeug inseriert, mit dem einzigen Ziel, möglichst weit oben in den Suchergebnissen der Gebrauchtwagenportale zu landen. Bei Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer ist der Wagen natürlich bereits verkauft – klar, bei einem solchen Angebot, oder? Man wird Ihnen jedoch ein ähnliches Fahrzeug mit besserer Ausstattung aber höherem Preis anbieten. Verboten ist dieses Verfahren nicht, moralisch einwandfrei aber sicher auch nicht. Nehmen Sie hier auch hier lieber Abstand vom Kauf.

Fallstrick 3: Das Erscheinungsbild passt nicht zur Laufleistung

Sie haben ein Angebot in Ihrer Nähe ausgemacht und begutachten den Gebrauchtwagen vor Ort? Dann sollten Sie sich die Historie des Autos ganz genau ansehen: Passt der Kilometerstand zu den Abnutzungen an Lenkrad, Sitzen und Pedalen? Werden Sie skeptisch bei einem Kilometerstand von deutlich unter 100.000 Kilometern und stark abgewetztem Leder oder Stoffbezügen. Welcher Kilometerstand ist auf dem Ölintervall-Zettel im Motorraum vermerkt und was zeigt der Kilometerzähler an? Gerade digitale Kilometerzähler sind leicht zu manipulieren. Allgemein gilt: Je weniger Unterlagen zu einem Auto existieren, desto genauer sollten Sie hinschauen.

Fallstrick 4: Der Verkäufer verweigert eine Probefahrt

Wenn das Angebot nach allen gesammelten Informationen für beide Seiten passt, sollten Sie in jedem Fall eine Probefahrt unternehmen. Hören Sie auf Fahrgeräusche und beobachten Sie das Fahrverhalten des Autos: Wie schaltet das Getriebe? Steht das Lenkrad gerade beziehungsweise hat das Auto einen guten Geradeauslauf? Wie reagiert das Fahrzeug bei einer Vollbremsung? Wenn Sie sich unsicher sind oder lieber den Rat eines Experten hören möchten, kann der Gebrauchtwagen ohne Probleme auch von einer Werkstatt, einem Kfz-Sachverständigen oder dem ADAC begutachtet werden. Die Kosten dafür sind unterschiedlich, meist ist ein solcher Technik-Check zwischen 60 und 120 Euro zu bekommen.

Gerade dann, wenn es sich um einen Unfallwagen handelt, ist die Meinung eines Experten gefragt. Nicht immer muss sich ein Unfall besonders negativ auf die Eigenschaften eines Gebrauchtwagens auswirken. Von einem reinen "Blindkauf" über das Internet ist dringend abzuraten. Von Verkäufern, die eine Probefahrt oder eine technische Begutachtung ablehnen, sollten Sie grundsätzlich Abstand nehmen – hier stimmt garantiert etwas nicht.

Fallstrick 5: Die Bezahlung

Generell ist es beim Gebrauchtwagenkauf natürlich wichtig, dass Sie sich genügend Zeit für die Auswahl nehmen und sich nicht unter Druck setzen lassen – schon gar nicht von einem Verkäufer. Wenn Sie sich mit diesem allerdings einig sind, geht es an die Bezahlung. Hier gilt: Bargeld sollten Sie nur in Anwesenheit eines Zeugen übergeben und auch erst dann, wenn Ihnen die zum Fahrzeug zugehörigen Papiere und sämtliche Schlüssel ausgehändigt wurden. Geschäfte mit größeren Summen sind besser direkt in einer Bankfiliale oder der Kfz-Zulassungsstelle zu tätigen. In jedem Fall sollte ein vollständiger Kaufvertrag ausgefüllt werden. Vordrucke können Sie ganz einfach online, beispielsweise bei den Automobilclubs oder den Gebrauchtwagen-Portalen selbst, herunterladen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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