Es gibt leichte Verkehrsvergehen wie das Falschparken - und besonders schwere, die drastische Strafen nach sich ziehen. Eine Übersicht, bei welchem Fehlverhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren droht.
Es ist nicht immer nur das Fahren unter Alkohol oder Drogen, das zu einem hohen Bußgeld, Führerscheinentzug oder sogar Gefängnis führen kann. Auch bei anderen Verkehrsdelikten, von denen vielleicht einige Vergehen vergleichsweise harmlos erscheinen, kennen Staat und Justiz kein Pardon. Diese Vergehen sind im § 315c des StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) eindeutig definiert.
Gefährdung des Straßenverkehrs: Sieben "Todsünden"
Das StGB führt insgesamt sieben schwerwiegende Verkehrsdelikte auf, die zu hohen Strafen führen können. Dazu zählen im Einzelnen die Missachtung der Vorfahrt, das falsche Überholen, das falsche Fahren an Fußgängerüberwegen sowie das zu schnelle Fahren "an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen".
Außerdem macht sich ein Autofahrer eines schweren Vergehens schuldig und muss mit hohen Strafen rechnen, wenn er an "unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält", "auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht" sowie "haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist".
Voraussetzungen für strafrechtliche Verurteilung
Wer durch ein solches Fehlverhalten "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet", der wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt, heißt es im StGB.
Neben der genannten Gefährdung muss der Autofahrer zudem „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ gehandelt haben. Soll heißen: Der Fahrer muss sich einerseits eines besonders schweren Verstoßes gegen die Verkehrsvorschriften schuldig gemacht haben. Andererseits ist es notwendig, dass der Tatbestand der Rücksichtslosigkeit gegeben ist, damit solch drastische Strafen verhängt werden. Das wiederum bedeutet, dass der Autofahrer ohne Rücksicht und Gewissen, nur auf den eigenen Vorteil bedacht, gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen haben muss. Sind diese drei genannten Bedingungen im negativen Sinne erfüllt, wird die Schwelle von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat überschritten - und es droht eine strafrechtliche Verurteilung. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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