Neues Jahr, neue Regeln! Auch 2016 hält wieder einige Neuerungen für Autofahrer bereit. Darunter fallen auch Änderungen bei Steuern, Maut, Plaketten und Geschwindigkeitsbegrenzungen.

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2016 gibt es wieder einige Themen für Autofahrer, die sich im Vergleich zu 2015 ändern werden. Darunter fallen in diesem Jahr unter anderem Änderungen beim TÜV, aber auch bei den Kfz-Steuern. Im Folgenden sind einige der wichtigsten Neuerungen 2016 zusammengefasst.

Gelbe TÜV-Plaketten 2016 nicht mehr gültig

Viele Autofahrer vergessen die TÜV-Hauptuntersuchung, wenn gerade viel anderes ansteht. Vergewissern Sie sich am besten noch einmal: 2016 ist die Plakette braun, haben Sie also noch eine gelbe aus dem Jahr 2015, sollten Sie die Untersuchung so schnell wie möglich nachholen, sonst kann es teuer werden. Je länger Sie die Hauptuntersuchung hinauszögern, desto höher wird das Bußgeld, das Sie zu zahlen haben – und überziehen Sie die Frist gar um acht Monate, bekommen Sie außerdem einen Punkt in Flensburg dazu. Melden Sie sich zu spät, müssen Sie einen Aufschlag für die Untersuchung zahlen, und es kann sein, dass im Falle eines Unfalls Ihre Versicherung nicht zahlt. Gehen Sie also lieber auf Nummer sicher und kümmern Sie sich frühzeitig um die korrekte TÜV-Plakette.

Elektrofahrzeuge: Steuererlass nur noch für fünf Jahre

Ab dem 1. Januar 2016 bekommen Halter von Elektrofahrzeugen nur noch fünf Jahre lang eine Befreiung von der Kfz-Steuer gewährt, nicht mehr zehn Jahre lang wie zuvor. Nach dieser Frist zahlen sie 50 Prozent der üblichen Steuer. Wer ein Elektrofahrzeug gebraucht kauft, profitiert noch so lange vom Steuererlass, wie es auch der ursprüngliche Halter getan hätte.

Wenn Autos klüger werden

Als Autofahrer kann man sich manchmal schon darauf verlassen, dass das Auto "mitdenkt". Die Sicherheitsorganisation "European New Car Assessment Programme" (Euro NCAP) hat entsprechend entschieden, dass Autos, die auch 2016 die volle Punktzahl in den Tests erhalten sollen, schon ab Werk über eine Fußgängererkennung verfügen müssen, die bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h Unfälle verhindern kann.

Änderungen für Transporter und Lkw

Auch die Fahrtenschreiber werden optimiert. Die entsprechende Verordnung der EU wurde schon 2014 entworfen, 2015 teilweise durchgesetzt und tritt ab dem 2. März 2016 vollumfänglich in Kraft. Autofahrer werden hier mit einem akustischen und/oder optischen Signal gewarnt, wenn sie die maximal erlaubte ununterbrochene Lenkzeit von 4,5 Stunden fast erreicht haben. Die Warnung erfolgt auch bei festgestellten Störungen am Fahrzeug.

Längere Tempokontrollen in Niedersachsen

Das Projekt "Section Control" startet im Januar 2016 auf der B6 in Niedersachsen: Zwischen Laatzen und Gleidingen wird das Tempo der Fahrzeuge über eine lange Strecke hinweg gemessen und nicht mehr nur punktuell wie mit dem Blitzer. Autofahrer, die notorisch zu schnell unterwegs sind, können so leichter identifiziert und nach dem Bußgeldkatalog abgestraft werden. Damit wird den Rasern entgegengewirkt, die vor vereinzelten Blitzern abbremsen und danach wieder durch rücksichtsloses Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Beim Überfahren der Grenze

Wer als Autofahrer in der Schweiz die Autobahnen und die Nationalstraßen benutzen möchte, braucht die entsprechende Vignette dafür. Im Jahr 2016 ist diese rosa und kostet 40 Schweizer Franken – das heißt, dass sich an ihrem Preis nichts ändert.

In Belgien müssen vor allem Fernfahrer ab dem 1. April 2016 in die Tasche greifen: Lkw von über 3,5 Tonnen sind ab diesem Moment auf zahlreichen Strecken mautpflichtig.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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