Handy am Steuer: So ziemlich alle Aktivitäten am Handy sind verboten, wenn man am Steuer eines Autos sitzt. Wirklich alle? Hier erfahren Sie, was Sie mit Ihrem Handy auch während der Fahrt tun können.
Die Gerichte entscheiden, was als strafbar gilt und was nicht. Die erste Ausnahme bildet beispielsweise das Schnurlostelefon des Festnetzanschlusses. Dieses Telefon können Sie bedenkenlos im Auto nutzen, da es sich nicht um ein Mobiltelefon handelt. Wenn Sie ihr Handy im Auto umlagern möchten, also von der Mittelkonsole in das Handschuhfach, kann dies auch nicht als Straftat angezeigt werden. Das Gleiche gilt für das Aufheben des Gerätes, wenn es in den Fußraum gefallen ist.
Bei Rot anhalten, telefonieren, weiterfahren: ist erlaubt
Ebenfalls straffrei bleibt laut Oberlandesgericht (OLG) Hamm derjenige, der das Auto an der roten Ampel ausstellt, telefoniert, vor dem Start des Motors wieder auflegt und weiterfährt. Während es verboten ist, einen eingehenden Anruf wegzudrücken, so können Sie bedenkenlos Ihr Handy an eine mitfahrende Person weiterreichen, wenn es klingelt. Diese Tätigkeit ist laut OLG Köln erlaubt.
Letztlich gibt es eine sehr lange Liste mit Urteilen zum Handy am Steuer. Die Streitfälle vor Gericht nehmen mit jedem Jahr zu. Da sich das Handy mehr und mehr zum Taschen-Computer entwickelt hat, sind die Funktionen auch umfangreicher geworden, das Gesetz ist allerdings das Alte geblieben. So ist beispielsweise das Handys als Navigationsgerät im Auto rechtlich verboten, obwohl dies eine alltägliche Nutzung darstellt.
Um das Problem zu umgehen, sind viele Autobauer dazu übergegangen, die Nutzung von Smartphones in die Bordsoftware ihrer Fahrzeuge zu integrieren. Autofahrer, bei denen das nicht der Fall ist, müssen aufgeklärt werden und selbst einsehen, das Handy am Steuer eine große Ablenkung ist und das Unfallrisiko enorm erhöht. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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