- Handzeichen, Fahrradhelm, Ampeln: Kennen Sie sich mit den Regeln für Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen aus?
- Und wer bei einem Zusammenstoß haftet?
- Roland Huhn, Experte für Verkehrsrecht beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, hat die fünf spannendsten Fragen beantwortet.
Im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu Situationen, bei denen sich Radfahrerinnen und Radfahrer nicht ganz sicher sind, welche Regeln jetzt eigentlich für sie gelten. Und wer haften muss, wenn es zu einem Zusammenstoß kommt. Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie beantwortet.
Sind Handzeichen für Fahrradfahrer verpflichtend?
"Die Straßenverkehrsordnung verlangt, das Abbiegen anzukündigen", erklärt Roland Huhn, Experte für Verkehrsrecht beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Das Handzeichen sei für Radfahrende zwar nicht vorgeschrieben, es sei aber allgemein üblich und auch für alle verständlich.
Biegt eine Fahrradfahrerin oder ein Fahrradfahrer ohne ein erkenntliches Zeichen ab und hat dies einen Unfall zur Folge, trägt er oder sie eine Mitschuld. "Aber auch der nachfolgende Verkehr muss bei Radfahrenden auf Anzeichen für bevorstehendes Abbiegen reagieren", so Huhn weiter.
Anzeichen sind dabei zum Beispiel ein Wechsel der Fahrspur, wenn links eine Einmündung kommt, oder der Blick nach hinten. Für Radfahrer "gilt eine doppelte Rückschaupflicht vor dem Einordnen und dem Abbiegen".
Ist ein Fahrradhelm verpflichtend?
"Es gibt keine gesetzliche Fahrradhelmpflicht, auch nicht für Kinder", so Huhn. Das bedeutet auch: Wenn es zu einem Unfall kommt, den der Fahrradfahrer nicht selbst verschuldet hat, trägt er keinerlei Mitschuld an einer Kopfverletzung, wenn er keinen Helm getragen hat.
Dies entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2014. "Das gilt auch heute noch."
Welche Ampel gilt für Fahrradfahrer?
Die Fußgängerampel gilt nicht für den Radverkehr. Sind spezielle Fahrradsignale für Radfahrer auf dem Radweg vorhanden, müssen sich diese danach richten. "Wenn es keine gibt, ist die Fahrbahnampel zu beachten", so Huhn. Das gelte auch, wenn man mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahre.
Bei Rot muss aber natürlich in jedem Fall gehalten werden – egal, welche Ampel gilt. Denn auch Bußgelder für Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen sind nicht zu unterschätzen. Zwischen 60 und 180 Euro kann ein Verstoß kosten. Für die Missachtung der Rotphase gibt‘s sogar einen Punkt in Flensburg.
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Darf ich rechts an einer Autokolonne vorbeifahren?
Wenn ausreichend Platz vorhanden ist, also etwa ein Meter, darf man an einer wartenden oder langsam rollenden Autokolonne vorbeifahren. Allerdings auch nur, wenn sich auf der rechten Seite der Fahrbahnrand befindet. Zwischen Autokolonnen darf nicht hindurchgefahren werden.
"Um solche unangenehmen und gefährlichen Situationen zu vermeiden, sind flächendeckend Radwege notwendig, die vom motorisierten Verkehr räumlich getrennt sind", so der Experte für Verkehrsrecht.
Wenn der Platz für den Fahrradfahrer nicht ausreichend ist und dieser mit dem Lenker ein Auto streift, haftet er für den Schaden. Wenn ein Beifahrer hingegen, ohne vorher auf vorbeifahrende Radfahrer zu achten, die Tür öffnet und dies zu einem Zusammenstoß führt, haftet dieser beziehungsweise der Halter oder die Halterin des Fahrzeugs für den Unfall.
Müssen Radfahrer anhalten, wenn eine Straßenbahn oder ein Bus in eine Haltestelle einfährt?
"Es gibt an Bus- und Straßenbahnhaltestellen keine generelle Pflicht zum Anhalten", erklärt Huhn. Allerdings gebe es Verhaltensanforderungen in drei Stufen. An haltenden Bussen und Bahnen müsse man immer vorsichtig vorbeifahren.
Steigen Fahrgäste ein oder aus, muss mit Schrittgeschwindigkeit und erhöhter Aufmerksamkeit gefahren werden. Sind einzelne Fahrgäste erkennbar unaufmerksam oder steigen viele Personen ein sowie aus und blockieren dabei den Radweg, müssen Fahrradfahrer anhalten und warten.
Sollte es zu einem Zusammenstoß kommen, muss der Fahrradfahrer haften, "wenn Schrittgeschwindigkeit oder Anhalten den Unfall vermieden hätten". (mit Material der dpa)
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