Seit dem 1. Januar 1961 gibt es in Deutschland die Plakette auf dem Kennzeichen – weil schon damals die Autofahrer gerne die Einladungen für die Termine zur Hauptuntersuchung ignorierten. Anhand der Plaketten-Farbe können seit 1980 Polizei und Ordnungsamt mit einem Blick HU-Sünder enttarnen. Für 2024 ist die sogenannte "TÜV-Plakette" grün. Alle Autos mit entsprechender Plakette müssen also zur HU.

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In welchem Monat Sie Ihr Auto beim TÜV, der Dekra, dem GTÜ oder einer anderen Prüforganisation vorstellen müssen, zeigt die obere Ziffer auf der "Zwölf-Uhr"-Position an. Ist also die Plakette so gedreht, dass die "9" ganz oben steht, steht die HU im September 2023 an. Die schwarzen Balken zwischen der "1" und der "11" dienen zur besseren Lesbarkeit der Monatsposition aus weiterer Ferne.

Mit rosa Plakette wird es schnell teuer

Sollte an Ihrem Auto noch eine rosafarbene Plakette aus dem Jahr 2023 mit dem Monat Oktober prangen, dann ist Eile geboten. Wer den Termin um zwei bis vier Monate überzieht, muss 15 Euro bezahlen, vier bis acht Monate Verzug kosten 25 Euro, bei mehr als acht Monaten kostet es 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Es könnte auch die Stilllegung des Fahrzeugs drohen. Außerdem riskieren Halter im Falle eines Unfalls Ärger mit der Kfz-Versicherung. Für Nutzfahrzeuge, die einer Sicherheitsprüfung unterliegen, gelten höhere Bußgelder.

In Deutschland müssen Pkw nach der Erstzulassung nach 36 Monaten erstmals zur Hauptuntersuchung, danach gilt eine Zwei-Jahres-Frist. Ist das Fahrzeug verkehrssicher, verlängert sich die Frist um weitere zwei Jahre. Der nächste Termin ist dann anhand der neuen Plakette auf dem Kennzeichen ersichtlich. Auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, dem früheren Fahrzeugschein, ist der Termin verzeichnet.

Ist die Plakette eine Urkunde?

Übrigens, natürlich sind Form und Farbe der Plakette genormt. Sie ist im Durchmesser 35 Millimeter groß, die Schrifthöhe der Jahreszahl beträgt fünf Millimeter, die Monatsziffern ist vier Millimeter hoch, die Strichdicke beträgt 0,7 Millimeter. Die sechs Farben, die jährlich wechseln sind in der Anlage IX zu §29 StVZO sind ebenfalls genormt. Das braun der aktuelle Plakette entspricht der RAL-Farbe 8004, 2023 ist es rosa nach RAL 3015, es folgen grün (RAL 6018), orange (RAL 2000), blau (RAL 50015) und gelb (RAL 1012).

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Übrigens 2.0: Die Prüfplakette an sich ist noch keine Urkunde, nur in der festen Verbindung mit dem Kennzeichen handelt es sich um eine sogenannte zusammengesetzte Urkunde. In einigen Gerichtsurteilen wird auch noch ein korrespondierender Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Voraussetzung für eine Urkunde genannt.


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