Diese Woche schlug er zu: der erste bemerkenswerte Herbststurm des Jahres. Orkantief Christian fegte über den Norden Deutschlands hinweg, entwurzelte Bäume und deckte Dächer ab. Viele Autofahrer fragen sich nun: Wer zahlt im Falle von Sturmschäden am Auto? Kann ich mein Fahrzeug gegen umknickende Bäume und herabfallende Dachziegel versichern?
Experten schätzen die Schäden auf Millionenhöhe, die Herbststurm Christian in der letzten Oktoberwoche hinterlassen hat. Dabei hat der Herbst gerade erst begonnen. Weitere Stürme sind nicht ausgeschlossen und sollten Grund genug sein, sich über verschiedene Formen der Kfz-Versicherung zu informieren. Denn wer sich zu den durch den Orkan Geschädigten zählt, wird vermutlich erleichtert sein, wenn die Autoversicherung für sämtliche Sturmschäden am Auto aufkommt.
Kaskoversicherungen haften bei Unwetterschäden
Grundsätzlich gilt: Kfz-Haftpflichtversicherungen kommen nur für Schäden auf, die Sie an fremden Fahrzeugen verursacht haben. Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen tragen hingegen auch Schäden am eigenen Auto. Darunter fallen zum Beispiel Autoschäden, die durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung entstanden sind. Darin inbegriffen sind wiederum Schäden, die dadurch zustande kommen, dass beispielsweise ein Herbststurm Gegenstände auf das Auto wirft. Werden also Dachziegel auf das Auto geschleudert, ist die Teilkasko oder die Vollkasko der richtige Ansprechpartner.
Erst ab Windstärke 8 handelt es sich um einen Herbststurm
Für die Anerkennung durch die Versicherung ist es wichtig, dass das Wetteramt eine offizielle Sturmwarnung ausgegeben hat. Ansonsten könnte es schwierig werden, nachzuweisen, dass der vorliegende Schaden auf einen Sturm zurückzuführen ist. Um einen Sturm handelt es sich den meisten Versicherungen zufolge außerdem erst ab Windstärke 8, also ungefähr 61 km/h.
Sonderfall umgestürzter Baum
Bei einem Baum, der auf ein Auto stürzt, wird im Gegensatz zum oben beschriebenen Fall der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung belangt. Dies gilt allerdings nur, sofern der Baum nachweislich morsch war. Handelt es sich um einen gesunden Baum, gilt dies als "höhere Gewalt". Der Baumbesitzer kann dann nicht haftbar gemacht werden. Ihren Schaden bekommen Sie in einem solchen Fall nur ersetzt, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.
Zeitwert und Selbstbehalt: Das sollten Sie wissen
Beachten sollten Sie allerdings auch bei Kaskoversicherungen, dass meist nicht der Wiederbeschaffungswert Ihres Autos, sondern nur der Zeitwert versichert ist. Haben Sie darüber hinaus eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese noch von der Summe abgezogen, die Ihnen die Versicherung für den Schaden erstattet. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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