Viele Autofahrer unterschätzen die Gefahr, wenn sie Kinder und Tiere im Sommer im Auto alleine zurücklassen. Dabei können die hohen Temperaturen im Fahrzeuginneren schwerwiegende Folgen haben - und sogar zum Tod führen.
Viele Autofahrer unterschätzen nach wie vor die große Gefahr, die von der hochsommerlichen Hitze ausgeht - sei es für Kinder oder Tiere. Die Temperaturen im Auto können binnen weniger Minuten lebensgefährlich sein.
Es drohen Dehydration, Kreislaufversagen und ein Hitzschlag - im schlimmsten Fall sogar der Tod.
Gefährliche Hitzeentwicklung im Auto
Selbst wenn die Außentemperatur lediglich 20 Grad Celsius beträgt, herrschen im Fahrzeuginneren bei verschlossenen Scheiben und Türen schon nach zehn Minuten 27 Grad.
Innerhalb einer Stunde können die Temperaturen auf bis zu 46 Grad ansteigen. Je wärmer die Außentemperatur, desto größer wird die Gefahr auch für die Insassen.
Wer sein Auto in der prallen Sonne bei 34 Grad abstellt, muss nach einer halben Stunde bereits mit einer Innentemperatur von 50 Grad rechnen - nach einer Stunde steht das Thermometer bei 60 Grad.
Die Opfer sind dabei der lebensgefährlichen Hitze meist hilflos ausgesetzt. Besonders kleine Kinder werden häufig angeschnallt und können sich nicht selbst befreien.
Wie Passanten helfen können
Wer im Sommer ein im Auto zurückgelassenes Kind oder ein Tier vorfindet, sollte möglichst schnell Hilfe rufen. Befindet sich der Insasse bereits in akuter Lebensgefahr, ist rasches Handeln gefordert.
In diesem Fall ist der schnellste Weg zur Hilfe das Einschlagen einer Seitenscheibe. Diese besteht in der Regel aus Sicherheitsglas und zerbröselt, wenn sie mit einem Gegenstand zerschlagen wird. Dennoch sollten Helfer dabei Hände und Augen schützen.
Wichtig: Vorher sollte geprüft werden, ob es sich um einen tatsächlichen Notfall handelt, sonst droht eine Anzeige wegen Sachbeschädigung.
Deshalb sollten Sie zunächst an die Scheibe klopfen, sicherstellen, dass der Besitzer nicht in der Nähe ist und den Notdienst alarmieren.
Wird dann zur Tat geschritten, greift der Paragraph 34 des Strafgesetzbuches. Dieser schützt Helfer vor einer Strafe, sofern ein gerechtfertigter Notstand vorliegt. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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