Muss ich bei abknickenden Vorfahrtsstraßen blinken? Und wie sieht es bei der Einfahrt in den Kreisverkehr aus? Viele Autofahrer wissen nicht genau, wann sie den Blinker setzen müssen – andere sind dagegen einfach zu bequem. Dabei ist das Signal eine wichtige Information für andere Verkehrsteilnehmer.

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"Blinkmuffel riskieren Unfälle und Geldbußen", warnt der ADAC. Und von denen scheint es auf der Straße reichlich zu geben. Nur zwei Drittel würden den sogenannten Fahrtrichtungsanzeiger nutzen, so Deutschlands größter Automobilclub. Verwarnungsgelder in Höhe von zehn Euro können noch die kleinste Folge sein. Insbesondere im Stadtverkehr kracht es immer wieder, weil Autofahrer nicht rechtzeitig angekündigt haben, dass sie abbiegen oder die Spur wechseln wollen.

Abbiegen und Spurwechsel: Blinken!

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist prall gefüllt und fast tausend Seiten stark. Einen speziellen Paragraphen über das Blinken gibt es allerdings nicht. Entsprechende Informationen finden sich lediglich als Unterpunkte in Beiträgen über das Abbiegen und den Fahrspurwechsel. In diesen beiden Situationen ist das Blinken verpflichtend. Dabei ist es unabhängig, in welche Richtung Sie abbiegen.

Zu Spurwechseln gehört nicht nur das Ein- und Ausscheren bei Überholvorgängen (auch von parkenden Autos), sondern auch die Fahrt auf eine Autobahn beziehungsweise das Verlassen. Wer auf Straßen mit Richtungspfeilen fährt, ist von der Blinkpflicht nicht befreit. Sollten Sie in eine Parklücke fahren oder diese verlassen, wird ebenfalls geblinkt. Ähnlich verhält es sich bei Stopps auf dem Seitenstreifen.

Ein Sonderfall ist die abknickende Vorfahrtsstraße. Wer dieser nicht folgt, sondern sie verlässt und geradeaus fährt, muss den Schalter nicht umlegen. Es ist ebenfalls verboten, den Blinker zu setzen, wenn in einen Kreisverkehr hineingefahren wird. Erst beim Verlassen wird wieder geblinkt.

Ab wann und wie lange muss man blinken?

Rechtzeitig, aber nicht zu früh und nicht zu spät, heißt es zusammengefasst in der StVO auf die Frage, ab welchem Zeitpunkt geblinkt werden muss. Der ADAC empfiehlt: "Der Blinker muss bereits vor dem Einordnen bis zum tatsächlichen Abbiegen eingeschaltet sein. Wer vor dem Abbiegen an einer roten Ampel wartet, sollte bereits währenddessen blinken und nicht erst beim Anfahren." Um den fließenden Verkehr im Kreisel nicht zu stören, sollte zudem möglichst früh geblinkt werden.

Über das Warnblinklicht können Sie außerdem das linke und rechte Blinklicht gleichzeitig aktivieren. Dies ist dann vorgeschrieben, wenn Sie mit Ihrem Auto liegen bleiben und es abgeschleppt wird. Wichtig: Sowohl das abschleppende als auch das abgeschleppte Fahrzeug müssen den Warnblinker aktivieren. Um nachfahrende Verkehrsteilnehmer vor einem Stauende zu warnen, können Sie den doppelten Blinker ebenfalls verwenden.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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