Ob frostige Temperaturen oder Eis und Schnee: Mit dem Winter beginnt für Autofahrer die härteste Zeit des Jahres. Zahlreiche Irrtümer machen die Jahreszeit jedoch noch gefährlicher. Diese neun Mythen können nicht nur teuer werden, sondern auch lebensbedrohliche Folgen haben.

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Ein Klassiker ist das sogenannte Guckloch. Autofahrer, die am Morgen auf eine vereiste Windschutzscheibe treffen, geben sich in ihrer Eile mit einem kleinen Loch zufrieden. Um die Scheibe ausreichend freizukratzen, fehlt vermeintlich die Zeit. Das Fahren mit der eingeschränkten Sicht ist aber nicht nur gefährlich, sondern wird auch mit einem Bußgeld von zehn Euro geahndet, berichtet der ADAC. Wichtig: Vor dem Fahrtantritt muss nicht nur die Scheibe von Schnee und Eis befreit werden. Selbiges gilt auch für Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer, das Kennzeichen – und auch das Autodach. Herabfallende Eis- oder Schneemassen könnten sonst den nachfolgenden Verkehr gefährden.

Winter-Irrtümer: Daunenjacken und Standheizen gegen Frost

Wer seinen Wagen schon einmal im Stehen warmlaufen lässt, während draußen das Eis weggekratzt wird, unterliegt gleich mehrfach einem Irrtum: Ein laufender Motor wird im Stand, entgegen der Hoffnung frierender Autofahrer, nur langsam warm. Zudem steht dies unter Strafe, da unnötig Lärm gemacht und Abgase ausgestoßen werden.

Viele Autofahrer setzen am Steuer daher auf einen dicke und wärmende Kleidung – ein Fehler. "Wer sich mit Wintermantel oder Daunenjacke hinters Steuer setzt, gefährdet aufgrund des nicht optimal anliegenden Gurts seine Sicherheit", warnt der ADAC.

Winterreifen sind Pflicht!

Noch gefährlicher ist die falsche Bereifung. Der Bremsweg von Sommerreifen verdoppelt sich bei winterlichen Bedingungen. Auch Ganzjahresreifen halten erst nach gut einer Fahrzeuglänge, wissen die Experten vom ADAC. In Deutschland gibt es zwar keine direkte Winterreifenpflicht, wer aber bei verschneiten Straßen auf sommerlichen Gummis unterwegs ist und den Verkehr behindert oder in einen Unfall verwickelt wird, bekommt es mit dem Gesetzesgeber zu tun – und womöglich mit seiner Versicherung.

Selbst mit Winterreifen sollten Autofahrer jedoch ihr Fahrverhalten anpassen. Dazu ist zu wissen, dass es kein Recht auf einen Winterdienst gibt. Es kann daher vorkommen, dass Straßen weder geräumt noch gestreut sind. Stattdessen sollten Geschwindigkeit und Fahrverhalten den Bedingungen angepasst werden.

Sobald Sie auf ein langsames Räumfahrzeug treffen, raten Verkehrsexperten von einem Überholmanöver ab. Die vor einem liegende Fahrbahn könnte sehr glatt sein, zudem lassen sich die Fahrzeuge mit ihren breiten Schneeschaufeln nicht leicht überholen.

Irrtum im Winter: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

"Das Verkehrsschild war zugeschneit, Herr Wachmeister", diese Ausrede bekommen Polizisten im Winter immer wieder zu hören. Ein verschneites Verkehrszeichen hebt allerdings nicht die bestehenden Vorgaben auf. Viele Schilder sind schließlich auch an ihrer Form zu erkennen und bei ortskundigen Autofahrern wird davon ausgegangen, dass sie wissen, wie schnell sie auf der betroffenen Straße fahren dürfen und wo Stoppschilder stehen. Bei einem Verstoß kann daher trotzdem eine Strafe folgen.

Autofahrer, die nichts mit dem Straßenverkehr im Winter zutun haben wollen, dürfen ihren Wagen mit abgelaufenem Saisonkennzeichen allerdings nicht - wie vielleicht vermutet - auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abstellen. Ein solches Vergehen wird mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 40 Euro belastet, zuzüglich der Abschleppkosten.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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