Carsharing erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Besonders in Städten ist die schnelle Fahrt mit den Autos gefragt. Der AvD rät jedoch zur Vorsicht: Vor dem Einsteigen muss der Carsharing-Wagen auf Schäden geprüft werden.
Das Konzept des Carsharing ist eine sinnvolle Sache: Sie können mit dem Zug oder dem Flugzeug ins Zielgebiet reisen und haben vor Ort trotzdem ein Fahrzeug zur Verfügung. Auch Stadtbewohner nutzen das Angebot immer mehr: Wer kein eigenes Auto hat, aber einen Großeinkauf zu erledigen hat oder ein paar Freunde mitnehmen will, kann auf die Flotte der Carsharing-Anbieter zurückgreifen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) weist jetzt allerdings auf ein häufig unterschätztes Problem hin: die Prüfung von Schäden vor Fahrtantritt mit einem der Leihvehikel.
Haftung für den Schaden
Die Experten des Clubs geben zu bedenken: Wenn Sie das Fahrzeug nicht vor Fahrtbeginn auf Beschädigungen kontrollieren, können Sie im Nachhinein dafür verantwortlich gemacht werden. Um dem Ganzen zu entgehen, sollten Sie grundsätzlich Folgendes tun: Das in jedem Auto vorhandene Bordbuch enthält ein Formular, in dem die Schäden am betreffenden Fahrzeug eingetragen sind. Sollten Sie neue Mängel feststellen, halten Sie dies vor der Fahrt dort fest.
Kontrollieren Sie am besten die Außenspiegel (Risse, Kratzer), die Felgen und Reifen, Sitze, Innenverkleidungen und die Beleuchtung (Funktion sollte getestet werden). Für Ihre Sicherheit sollten Sie vor längeren Fahrten auch den Luftdruck der Reifen sowie den Ölstand checken.
Bei Beschädigungen Fotos machen
Der AvD rät darüber hinaus zur Fotodokumentation bei Beschädigungen. Wichtig hierbei: Das Datum und die Uhrzeit sollten auf den Aufnahmen vermerkt oder nachweisbar sein. Bei größeren Defekten, die nicht im Formular eingetragen sind, sollten Sie den Vermieter vor der Fahrt benachrichtigen. Nennen Sie hierbei auch das Kennzeichen und den Kilometerstand.
Gerade in Ballungsgebieten werden zahlreiche Schäden an Carsharing-Fahrzeugen übersehen und nicht eingetragen. Sie werden einfach häufiger gebraucht und werden zwischen den Fahrten oft nicht vom Betreiber durchgecheckt. Nur bei rechtzeitiger Meldung im Schadensfall ist man von der Haftung befreit und kann eindeutig nachweisen, nicht der Verursacher zu sein. Das gilt im Übrigen auch für Leihfahrräder, E-Bikes oder Elektroroller. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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