- Wer ein Auto im Straßenverkehr bewegt, braucht ein Kennzeichen.
- Doch Kennzeichen ist nicht gleich Kennzeichen.
- Die Unterschiede der verschiedenen Schilder im Überblick.
Wer sich mit seinem Auto im Straßenverkehr bewegt, braucht selbstverständlich ein Kennzeichen. Doch Kennzeichen ist nicht gleich Kennzeichen. Die gängigsten Schilder haben wir in diesem Überblick zusammengestellt.
Was bedeutet ein E am Ende des Kennzeichens?
Das E-Kennzeichen ist für Elektrofahrzeuge reserviert. Im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) versteht man darunter:
- reine Batterieelektrofahrzeuge
- Fahrzeuge, die von außen geladen werden können, beispielsweise Plug-in-Hybride
- Brennstoffzellenautos
Das Kennzeichen bietet vor allem in Städten zahlreiche Vorteile: So sind bestimmte Parkplätze ausschließlich für Elektrofahrzeuge reserviert. Zudem können Kommunen Haltern von E-Fahrzeugen das Befahren der Busspur erlauben.
Was bedeutet ein H am Ende des Kennzeichens?
Das H-Kennzeichen erhalten nur Oldtimer in Deutschland. In der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sind Oldtimer als Fahrzeuge definiert, "die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen".
Entscheidend dabei ist der Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs, nicht das Baujahr. Ein H-Kennzeichen bietet dem Halter zudem einige Vorteile:
- Es wird in der Regel nur eine pauschale Kfz-Steuer von 191,73 Euro fällig.
- In der Regel lassen sich Oldtimer günstiger versichern.
- Auch ohne Plakette ist das Befahren von Umweltzonen erlaubt.
Das H-Kennzeichen dient zum Dauerbetrieb eines Oldtimers. Es kann seit 2017 auch mit einem Saisonkennzeichen kombiniert werden. Wer nur sporadisch an Oldtimer-Events teilnimmt, kann sein Fahrzeug auch mit einem roten 07-Kennzeichen legal auf der Straße bewegen.
Was hat es mit grüner Schrift auf einem Kennzeichen auf sich?
Ein Kennzeichen mit grüner Schrift bedeutet, dass das Fahrzeug von der Kfz-Steuer befreit ist. Seine Vergabe ist an strenge Auflagen geknüpft. In der Regel erhalten beispielsweise Einsatzfahrzeuge eingetragener Hilfsorganisationen oder landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge ein solches Kennzeichen.
Und was ist mit roter Schrift?
Hier muss man zwei Kategorien unterscheiden: das 06-Schild und das 07-Schild.
Das 06-Schild, umgangssprachlich auch "Händlerkennzeichen" genannt, startet nach der Ortskennung mit den Ziffern 06. Es wird von der Zulassungsbehörde Herstellern, Werkstätten oder Händlern zur Verwendung - auch an unterschiedlichen Fahrzeugen - zugeteilt.
Der Hintergrund: Normalerweise müsste ein Auto auch für eine Probefahrt zugelassen werden. Dafür ist eigentlich eine Kurzzeitzulassung nötig, die Kosten verursacht. Bei vielen Autos geht das ins Geld. Betriebe sparen durch das 06-Kennzeichen also Kosten.
Das 07-Schild startet nach der Ortskennung mit den Ziffern 07. Es wird an Privatpersonen ausgegeben, die einen Oldtimer besitzen und damit nur sporadisch an Veranstaltungen teilnehmen wollen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten sind mit dem roten Kennzeichen ebenfalls gestattet. Auch hier gilt der pauschale Steuersatz von 191,73 Euro.
Was versteht man unter einem Saisonkennzeichen?
Ein Saisonkennzeichen lässt sich einfach erkennen: Am rechten Ende des Schildes, nach der Erkennungsnummer, sind übereinander der erste und letzte Monat des Betriebszeitraums angegeben. Die Daten werden durch einen waagerechten Strich getrennt. So wird geregelt, wann sich das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen und abgestellt werden darf. Der Zeitraum muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen.
Die Lösung ist vor allem für Halter interessant, die ein Winter- oder Sommerauto besitzen, das nur in den jeweiligen Jahreszeiten bewegt wird. So lassen sich noch einmal Versicherungsbeiträge sparen. Seit 2017 kann ein Saisonkennzeichen auch mit einem H-Kennzeichen kombiniert werden.
Kennzeichen mit drei Nummern auf der rechten Seite auf einem gelben oder roten Streifen: Was hat es damit auf sich?
Bei Schildern mit gelbem Rand handelt es sich um ein Kurzzeitkennzeichen. Schilder mit rotem Rand sind Ausfuhrkennzeichen. Die Nummern am rechten Rand der Kennzeichen geben Tag, Monat und Jahr der Gültigkeit an.
Kurzzeitkennzeichen dienen Probe- und Überführungsfahrten und sind maximal fünf Tage gültig. Danach dürfen sie nicht mehr verwendet werden. Zudem ist das Kennzeichen an ein Fahrzeug gebunden - es darf also nicht wie ein rotes "Händlerkennzeichen" an einem anderen Fahrzeug montiert werden.
Ausfuhrkennzeichen, auch Zollkennzeichen genannt, dienen dem Export eines Fahrzeugs. Auch hier gibt die Zahlenkombination am rechten Rand das maximale Gültigkeitsdatum an. Die Kennzeichen sind maximal zwölf Monate gültig.
Manche Kennzeichen bestehen aus zwei Schildern - wozu braucht man das?
Diese Kennzeichen sind sogenannte Wechselkennzeichen. Damit ist es möglich zwei Fahrzeuge mit einem Kennzeichen zuzulassen. Sie bestehen aus einem großen, austauschbaren Teil (im Bild BN-ZV 10) und einem kleinen Zusatzteil (im Bild 1 und 2), welches fest am Fahrzeug verbleibt. Erst die Kombination aus beiden Teilen macht das Fahrzeug für die Nutzung auf der Straße gültig. Es kann also immer nur ein Fahrzeug legal im Straßenverkehr mit einem vollständigen Kennzeichen teilnehmen.
Auf dem großen, austauschbaren Teil steht wie bei allen Schildern üblich zunächst die Ortskennung, dann folgt ein kleines W, unter dem die Zulassungsplakette angebracht wird. Danach folgt die Erkennungsnummer. Diese ist bei beiden Fahrzeugen, welche mit Wechselkennzeichen zugelassen werden - bis auf die letzte Ziffer - gleich.
Die letzte Ziffer der Erkennungsnummer des Fahrzeugs verbleibt als kleines Schild fest am Fahrzeug. Dort ist zudem auch klein die Erkennungsnummer des austauschbaren Teils sowie die HU-Plakette aufgebracht. Will der Halter ein Elektrofahrzeug oder einen Oldtimer mit einem Wechselkennzeichen bewegen, finden sich auf dem kleinen Teil auch die jeweiligen Buchstaben E oder H.
Wer sich für ein Wechselkennzeichen entscheidet, muss allerdings einige Vorgaben beachten: Dazu zählen beispielsweise, dass die Fahrzeuge, welche zugelassen werden sollen, beide in dieselbe Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichenschilder mit denselben Abmessungen an beiden Fahrzeugen verwendet werden können. Zudem darf das Fahrzeug, welches nicht benutzt wird, nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Kfz-Steuer lässt sich mit dieser Lösung übrigens auch nicht sparen: Sie wird auch bei einem Wechselkennzeichen für beide Fahrzeuge in voller Höhe fällig.
Verwendete Quellen:
- Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur: Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen
- ADAC: Kfz-Zulassung
- bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/
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