Ab 2017 ändert sich für viele Autofahrer die Einstufung in der Kfz-Versicherung. In zahlreichen Fällen sind damit auch höhere Kosten verbunden. Wer aber rechtzeitig seine Versicherung wechselt, kann noch Geld sparen.
Für viele Fahrzeughalter wird das neue Autojahr 2017 mit einem Aufpreis bei der Kfz-Versicherung starten. Bei rund zwölf Millionen Autos ändert sich die Einstufung bei der Versicherung um eine Stufe, bei rund einer halben Million Fahrzeuge sogar um mehrere Stufen. Für bis zu 6,9 Millionen Autos geht es in höheren Klassen weiter, für 27 Millionen Autos ändert sich nichts und der Rest kann sogar von günstigeren Einstufungen bei der Haftpflicht profitieren. Der Grund für die Neuregelung liegt in den allgemein gestiegenen Kosten aufseiten der Versicherer. Autofahrer können mit einer Kündigung und einem Wechsel der Kfz-Versicherung daher mitunter deutlich Geld sparen.
Rechtzeitig aktiv werden
Wer bereits vor der Neuregelung ab 2017 seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, sollte dafür sorgen, dass sein Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen ist. Den: Das Eingangsdatum ist entscheidend. Auf Nummer sicher gehen können Verbraucher, indem sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden und sich die Kündigung von der Versicherung bestätigen lassen.
Wer diese Frist verstreichen lässt, kann neben der ordentlichen auch eine außerordentliche Kündigung anstreben. Hierfür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören: Unfall, Fahrzeugwechsel, Reduzierung der Leistung und die Beitragserhöhung. Wem also zu Beginn des kommenden Jahres eine Beitragserhöhung in den Briefkasten flattert, darf tätig werden. Hierfür haben Verbraucher allerdings nur einen Monat Zeit.
Versicherungen vergleichen
Auf der Suche nach einer neuen und günstigeren Kfz-Versicherung sollten Autofahrer die unterschiedlichen Angebote gründlich miteinander vergleichen. Nicht jedes günstigere Angebot ist gleichzeitig auch ein besseres. Während bei der Kfz-Haftpflicht vor allem die Versicherungssummen entscheidend sind, kommt es bei den Kasko-Versicherungen auf die Inhalte an.
Grundsätzliche Dinge, die dabei berücksichtigt werden sollten, sind die Höhe der Deckungssumme und die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Während die Deckungssumme mindestens 50 Millionen Euro betragen sollte, ist bei der SF-Klasse Vorsicht geboten. Einige Versicherer nehmen bei einem Wechsel eine Rückstufung vor. Dadurch kann eine vermeintlich günstige Police plötzlich deutlich teurer werden. Verbraucher sollten sich ihre aktuelle SF-Klasse daher auch von der neuen Kfz-Versicherung vor Abschluss des Vertrags bestätigen lassen.
Mitunter kann es sich aber auch lohnen, bei der eigenen Versicherung nachzufragen, ob es inzwischen beispielsweise günstigere Einstufungen oder andere Konditionen gibt. Dies ergibt vor allem dann Sinn, wenn sich das eigene Fahrverhalten verändert hat, beispielsweise die Fahrleistung pro Jahr.
So klappt der Wechsel
Die Kündigung der aktuellen Kfz-Versicherung kann ganz einfach in Schriftform eingereicht werden. Wichtig ist aber, dass die Kündigung wie bereits oben erwähnt rechtzeitig beim Versicherer eingeht. Einige Kfz-Versicherungen verlängern sich in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis spätestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist diese dem Versicherer schriftlich vorliegt.
Das Kündigungsschreiben sollte grundsätzlich die eigene Anschrift, die Vertragsnummer, das Kfz-Kennzeichen, die Unterschrift und das Datum sowie den Kündigungstermin beinhalten.
Auf der anderen Seite kümmert sich die neue Kfz-Versicherung automatisch um eine Versicherer-Wechsel-Bescheinigung (VWB) zum Schadenfreiheitsrabatt (SFR), die vom Vor-Versicherer ausgestellt wird. Der Versicherungsschutz bleibt in der Zeit des Wechselns in der Regel permanent erhalten. Anschließend schickt die neue Versicherung noch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) an den Fahrzeughalter und informiert die Kfz-Zulassungsstelle über die Änderung. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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