Die Kfz-Versicherung teilt sich in Deutschland grundsätzlich in drei Bereiche auf: die Kfz-Haftpflicht, die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist aber nur die Haftpflicht. Von Kosten bis zur Deckungssumme gibt es in diesem Bereich aber noch viele weitere Dinge, mit denen sich Autofahrer auskennen sollten.

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Auf der Suche nach einer passenden Kfz-Versicherung entscheidet nicht nur der Preis, sondern auch der Leistungsumfang der Police. Abgesehen davon gibt es aber auch noch ein paar ganz grundsätzliche Dinge, die Sie rund um die Kfz-Versicherung wissen sollten.

Kfz-Versicherungen vergleichen und wechseln

Wer eine passende Kfz-Versicherung sucht, sollte im Vorfeld immer die unterschiedlichen Angebote miteinander vergleichen. Das kann in der Regel ganz einfach über einen Versicherungsvergleich im Internet vorgenommen werden. Besonders wichtig hierbei sind die Höhe der Deckungssumme und die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sowie bei Teil- und Vollkasko die zusätzlichen Versicherungsleistungen.

Bei einem Wechsel muss das Kündigungsschreiben allerdings spätestens bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Wer diese Frist verpasst, kann gegebenenfalls noch eine außerordentliche Kündigung anstreben. Diese greift in der Regel aber nur nach Unfällen, einem Fahrzeugwechsel oder der Reduzierung der Leistung und einer Beitragserhöhung.

Das Kündigungsschreiben kann dabei in schriftlicher Form erfolgen und sollte grundsätzlich die eigene Anschrift, die Vertragsnummer, das Kfz-Kennzeichen, die Unterschrift und das Datum sowie den Kündigungstermin umfassen. Die neue Kfz-Versicherung kümmert sich infolge um eine Versicherer-Wechsel-Bescheinigung (VWB) zum Schadenfreiheitsrabatt (SFR) der alten Versicherung. Während der Zeit des Wechsels bleibt der Versicherungsschutz in der Regel permanent erhalten.

Klassische Fallstricke bei der Kfz-Versicherung

Immer wieder tauchen Irrtümer im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung auf. So glauben immer noch viele Autofahrer, dass die Kosten für die Versicherungs-Police ausschließlich mit dem Fahrzeugmodell (Typklassen-Einstufung) und dem Schadenfreiheitsrabatt zusammenhängen. Tatsächlich entscheiden aber auch die jährliche Fahrleistung, der Wohnort und sogar eine mögliche Werkstattbindung darüber, wie teuer eine Versicherung ist.

Ein weiterer Irrglaube ist der, dass eine günstige Kfz-Versicherung schon ausreichen wird. Genau diese Annahme kann Sie aber im Schadensfall aber viel Geld kosten. Unter anderem Wildunfälle sind bei einigen Günstig-Tarifen nicht abgedeckt. Erkundigen Sie sich deshalb immer genau über den Versicherungsumfang.

Auch verleihen immer noch viele Halter ihr Auto fahrlässig an Freunde oder Verwandte, in dem Glauben, dass das Auto und die Insassen ohnehin versichert seien. Tatsächlich greift der Versicherungsschutz aber nur dann, wenn die eingetragenen Personen mit dem Auto unterwegs sind, oder eine andere Regelung mit der Kfz-Versicherung getroffen wurde.

Höhe der Deckungssumme beachten

Laut dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) §4 Absatz 1-2 gibt bei der Kfz-Haftpflicht eine gesetzliche Mindestdeckung. Die beträgt für für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12 Millionen Euro und für reine Vermögensschäden 50.000 Euro. Die genannten Beträge müssen vom Versicherer bei einem Schadensfall maximal gezahlt werden. Die tatsächlichen Mindestdeckungssummen liegen bei den meisten Kfz-Versicherern aber deutlich höher. Die Regel sind hier bis zu 50 oder 100 Millionen Euro. Bei Personenschäden liegt die Deckungssumme für gewöhnlich bei maximal sieben bis zwölf Millionen Euro.

Die Deckungssummen der Kaskoversicherungen sind individuell geregelt und richten sich nach den jeweiligen Tarifvereinbarungen. Hier macht der Gesetzgeber keine Vorschrift. Sind die Summen zu niedrig angesetzt, kann es bei schweren Unfällen dazu kommen, dass der Unfallverursacher auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt. Die Deckungssumme kann in der Regel aber jederzeit auch Wunsch erweitert werden. Die Kosten verändern sich dadurch meistens nur geringfügig.

Einstufung der Typklasse

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unterscheidet bei der Kfz-Haftpflichtversicherung in 16 Typklassen (10-25), bei der Teilkaskoversicherung in 24 Typklassen (10-33) und bei der Vollkaskoversicherung in 25 Typklassen (10-34). Entscheidend für die Einstufung des Fahrzeugs bei der Haftpflicht sind insbesondere die Versicherungsleistungen für geschädigte Dritte nach Verkehrsunfällen. Die fällig werdende Prämie bei der Vollkaskoversicherung richtet sich unter anderem nach Teilkaskoschäden, zu denen beispielsweise Autodiebstähle, Glasschäden, Wildunfälle oder Schäden durch Naturereignisse und Selbstverschuldung entstanden sind.

Generell kann man davon ausgehen, dass vor allem große SUV und Fahrzeuge der Oberklasse in der Kfz-Versicherung teurer ausfallen. Ausnahmen können aber auch kleinere Typklassen betreffen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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