Von 1984 bis 1996 gehörte der Ferrari Testarossa zu den schillerndsten Sportwagen der Welt. Ein Revival scheint ausgeschlossen: Denn die Italiener verloren die Markenrechte nun in einem Rechtsstreit an einen deutschen Spielzeugfabrikanten.

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Zwölf Zylinder, zwischen 390 und 446 PS stark und 295 bis 315 km/h schnell: Der Ferrari Testarossa (1984 bis 1996) gehörte seiner Zeit zum Schnellsten, was die Sportwagenwelt zu bieten hatte. Inzwischen ist der Wagen, der spätestens seit seinem Auftritt in der US-Serie "Miami Vice" Kultstatus besitzt, ein echtes Liebhaberfahrzeug und wie kaum ein anderes Modell mit der Marke Ferrari verwurzelt. Doch genau das hat jetzt ein Ende. Die Italiener müssen die Marke nun löschen.

Ferrari hat die Marke nicht mehr genutzt

Das Landgericht Düsseldorf hat jetzt in einem Rechtsstreit zwischen Ferrari und dem deutschen Spielzeugfabrikanten Kurt Hesse entschieden, dass der italienische Sportwagenhersteller in die Löschung der Marke Testarossa - in Deutschland und international - einwilligen muss. Das berichtet unter anderem "Spiegel.de". Eine Gerichtssprecherin begründete das Urteil damit, dass Ferrari die Marke in den letzten fünf Jahren nicht mehr ausreichend genutzt habe. Genau das sei aber Voraussetzung, um eine Marke dauerhaft zu schützen.

Zuvor hatte der Nürnberger Spielzeugfabrikat Kurt Hesse geklagt. Ferrari würde die Marke Testarossa seit über 20 Jahren nicht mehr nutzen. Trotzdem müsse Hesse nach wie vor Lizenzgebühren dafür bezahlen. Mit dem nun gesprochenen Urteil entfallen diese.

Testarossa vor Comeback als Rasierer

Ferrari selbst hatte zuvor argumentiert, dass der Name und die damit verbundene Marke nach wie vor durch die Wartung, Pflege und Reparatur der Sportwagen in Benutzung sei. Außerdem bestehe weiterhin ein offizielles Ersatzteilgeschäft. Das Gericht ließ diese Punkte jedoch nicht zu, da beides unter dem Dachnamen Ferrari stattfinden würde. Die Italiener können gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

Für die Italiener, Testarossa-Besitzer und Fans des Sportwagens kommt es aber noch dicker. Kläger Kurt Hesse will mit seinem Unternehmen Autec AG den Modellnamen künftig für Fahrräder, E-Bikes und Rasierer nutzen.

Welche Folgen das Urteil für anderen Autohersteller und Unternehmen hat, die ältere Marken ebenfalls nicht mehr in ausreichendem Maße nutzen, muss sich erst noch zeigen. Im schlimmsten Fall könnten so aber sogar direkte Mitbewerber an Modellnamen kommen, die ursprünglich mit einer bestimmten Marke in Verbindung gebracht wurden.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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