Auch kurz vor Weihnachten werden Autofahrer mit allerhand Mythen konfrontiert, die schnell unangenehme Folgen nach sich ziehen können. Besser, Sie wissen Bescheid!
Weihnachtsmythen können schnell ungeahnte Folgen haben. Auch, wenn zum Fest der Liebe das eine oder andere Auge zugedrückt werden darf, gibt es gerade beim Autofahren Regeln, an die man sich halten sollte, um die Weihnachtszeit unbeschadet und ohne Ärger überstehen.
Glühwein macht nicht betrunken
Es gibt tatsächlich Menschen, die behaupten, dass beim Glühwein der Alkohol verdampft. Tatsächlich ist das aber ganz und gar nicht der Fall. Glühwein hat im Durchschnitt zwischen 8 und 13 Prozent Alkoholgehalt, also vergleichbar mit einem normalen Rotwein, und deutlich mehr Promille als Bier. Dadurch, dass das Getränk warm ist, wird der Glühwein außerdem schneller vom Körper absorbiert. Das heißt: Man wird auch schneller betrunken. Wer Glühwein trinkt, lässt sein Auto also besser stehen, auch wenn es nur ein Gläschen war.
Autos dürfen ohne Ende geschmückt werden
Auch das stimmt nicht. Wer sein Auto zu Weihnachten dekorieren möchte, darf durchaus dem Mercedes-Stern die Zipfelmütze aufsetzen oder die Seitenspiegel mit einem weihnachtlichen Überzug versehen. Wichtig ist jedoch, dass die Dekoartikel weder die Fahrtauglichkeit noch andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen. Wer seine Scheiben zuklebt oder helle, ablenkende Leuchten am Auto installiert, riskiert ein Bußgeld und seinen Versicherungsschutz, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt.
Weihnachtsgeschenke müssen nicht gesichert werden
Im Weihnachtsstress werden die Geschenke schnell auf den Rücksitz oder den Beifahrersitz geworfen und los geht es zur nächsten Station. Für Weihnachtsgeschenke gilt aber das Gleiche, wie für alle anderen Gepäckstücke auch. Kartons, Kisten und andere Gegenstände sollten im Auto so verstaut werden, dass sie bei einem Unfall nicht zum gefährlichen Geschoss werden. Das gilt für die Fahrt in der City genauso, wie auf der langen Weihnachtsreise zu Verwandten oder Freunden.
Weihnachten darf man im Kostüm fahren
Dieser Mythos ist zumindest zum Teil richtig. Natürlich dürfen sich Autofahrer in ein Weihnachtsmann-Outfit schmeißen. Allerdings ist es dabei wichtig, dass ihre Sicht und das Gehör nicht vom Kostüm beeinträchtigt werden. Rutscht die Zipfelmütze ins Gesicht oder verstopft der Rauschebart die Ohren und es kommt zu einem Unfall, kann der Kaskoschutz erlöschen. Die Fahrtüchtigkeit sollte also in jedem Fall auch mit Kostüm sichergestellt sein.
Der Weihnachtsbaum gehört in den Kofferraum
Richtig ist, der Weihnachtsbaum ist im Auto sicherlich besser aufgehoben, als auf dem Dach. Im Innenraum kann der Christbaum fest verstaut werden und stellt bei einem Unfall ein geringeres Risiko für andere Verkehrsteilnehmer dar. Trotzdem darf der Baum natürlich auch auf dem Dach transportiert werden. Hier sollte das Grün allerdings sorgfältig mit Spanngurten (direkt am Stamm und an den Ästen) an einem Dachgepäckträger befestigt werden. Andernfalls kann der Christbaum zum gefährlichen Flugobjekt werden.
Wichtig hier: Die Spitze muss beim Transport auf dem Dach immer nach hinten zeigen und darf weder nach vorne noch an den Seiten überstehen. Nach hinten darf das Bäumchen maximal 1,5 Meter abstehen, muss aber mit einem roten Signal gekennzeichnet werden. Wer all das nicht berücksichtigt, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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