- Noch tiefer in die Tasche müssen Autofahrerinnen und Autofahrer ab Januar greifen, wenn sie Benzin oder Diesel tanken.
- Außerdem ist im Laufe des neuen Jahres eine Maskenpflicht im Verbandkasten geplant.
- Welche Neuerungen es außerdem gibt.
Das Jahr 2022 beginnt für die meisten Autofahrerinnen und Autofahrer mit einer schlechten Nachricht: Die Preise für Diesel und Benzin steigen erneut. Zudem gelten schärfere Regeln für die Förderung von Plug-in-Hybriden. Ansonsten aber halten sich die Änderungen im Straßenverkehr in Grenzen. Ein Überblick, was unter anderem auf Auto- und Motorradfahrer, Lkw-Fahrer und Radler im nächsten Jahr zukommt.
Diesel und Benzin werden 2022 teurer
Der Kraftstoff dürfte im kommenden Jahr teuer bleiben. Denn am 1. Januar erhöht sich der CO2-Preis auf 30 Euro pro Tonne, wodurch der Preis für den Liter Benzin im Vergleich zum Jahr 2021 um 1,4 Cent steigt. Diesel wird um 1,5 Cent teurer. Wie viel der Sprit an der Tankstelle letztlich kostet, hängt aber auch von der Ölpreisentwicklung ab.
Unterm Strich aber müsse die Politik aufpassen, dass Mobilität nicht zum Luxus für Reiche werde, meint Gerrit Reichel vom Automobil-Club Verkehr (ACV): "Es wäre unfair, die Autofahrer durch massive Preissteigerungen besonders stark zu belasten, während zum Beispiel Energiekonzerne die steigenden CO2-Preise an die Verbraucher weitergeben können." Viele Menschen mit niedrigen Einkommen speziell in ländlichen Regionen würden noch viele Jahre auf erschwingliche Privat-Pkw mit Verbrennungsmotoren angewiesen sein.
Maskenpflicht im Verbandkasten
Corona hin oder her, im Auto wird es in jedem Fall eine Maskenpflicht geben. Denn für 2022 ist das obligatorische Mitführen von Masken im Verbandkasten geplant. Dem ADAC zufolge soll hierfür die entsprechende DIN-Norm für Verbandkästen angepasst werden. Sie schreibt vor, was in das Notfallset gehört. Zukünftig soll der Verbandkasten dann wohl auch zwei Mund-Nasen-Bedeckungen beinhalten. Wann die Neuregelung kommt und ab wann die zwei Masken mitgeführt werden müssen, steht allerdings noch nicht fest.
Neue Fahrassistenten
Neue Pkw-Typen müssen ab dem 6. Juli mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Vorgeschrieben ist dann beispielsweise der intelligente Geschwindigkeitsassistent ISA (Intelligent Speed Assistance), der beim Überschreiten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit warnen soll. Auch ein Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistent sowie ein Müdigkeitswarner werden für neue Typenzulassungen Pflicht.
"Eine wichtige und schon längst überfällige Maßnahme ist zudem der verpflichtende Einbau von Abbiegeassistenten für Lkw", sagt Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE). "Für tatsächlich mehr Sicherheit auf den Straßen müssen jetzt allerdings noch die bestehenden Lkw-Flotten nachgerüstet werden." Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ist der Abbiegeassistent ab 2022 vorgeschrieben. Ab Juli 2024 müssen dann alle Neufahrzeuge mit den Assistenten ausgestattet sein.
Hybridförderung wird verschärft
Die Förderung für Plug-in-Hybride (PHEV) wird 2022 neu geregelt: Den Zuschuss von bis zu 6.750 Euro gibt es nur noch dann, wenn das Fahrzeug eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweist oder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Die neue Bundesregierung plant zudem, die Mindestreichweite voraussichtlich ab 2023 auf 80 km festzulegen. Gleichzeitig soll die 50g-CO2-Regel ab 1. Oktober 2022 entfallen.
Besitzer von rein elektrisch betriebenen Autos können außerdem ab 2022 von der sogenannten Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) profitieren: Unabhängig davon, ob das E-Auto neu, gebraucht oder geleast ist, können Fahrzeughalter die CO2-Einsparung ihres Stromers einfach zertifizieren lassen und an einen Dienstleister verkaufen.
Alte Führerscheine müssen getauscht werden
Autofahrerinnen und Autofahrer, die noch mit einem sprichwörtlich alten "Lappen" unterwegs sind, sollten nicht die Frist zum Tausch in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein verpassen. "Das betrifft jetzt die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958. Die Umtausch-Frist für sie geht eigentlich nur noch bis zum 19. Januar 2022", sagt Jürgen Grieving vom ADAC.
Da es coronabedingt aber zu sehr langen Wartezeiten bei der Bearbeitung kommt, haben die Verkehrsminister bei ihrer letzten Tagung vorgeschlagen, bis zum 19. Juli 2022 keine Bußgelder zu verhängen. Denn wer ansonsten ab dem 20. Januar noch mit einem grauen oder rosafarbenen Papier-Führerschein unterwegs ist, könnte mit einem Verwarngeld von 10 Euro belangt werden. Der Umtausch des Führerscheins kostet 25 Euro.
Für Radfahrer ändert sich 2022 (noch) nichts
Keine Neuerungen oder Änderungen sind bislang für Radler in Sicht. "Der im November in Kraft getretene Bußgeldkatalog ist die letzte Neuerung, die auch Fahrradfahrende betrifft", sagt David Koßmann vom Pressedienst Fahrrad (pd-f). Weitere Änderungen habe die alte Bundesregierung nicht mehr auf den Weg gebracht. "Jetzt heißt es abwarten, was die neue Bundesregierung für die Radler tut."
Der neue Bußgeldkatalog ist seit 9. November 2021 gültig und sieht etwa deutlich höhere Bußgelder für Autofahrer vor, die auf Rad- und Fußwegen parken. Statt bisher 10 oder 20 Euro werden jetzt mindestens 55 Euro fällig, sogar ein Punkt kann folgen. Auch das Radfahren auf dem Gehweg ist teurer geworden: vorher 10, jetzt 55 Euro.
Tipp für Autofahrer: HU-Plakette im Auge behalten
Den Kalender im Auge behalten sollten Autofahrer, die mit ihrem Wagen zuletzt 2020 bei der Hauptuntersuchung waren. Die Plakette ist nur zwei Jahre gültig, bei Neuwagen drei. Wer mit seinem fünf Jahre alten Wagen also beispielsweise im Mai 2020 zuletzt bei der HU war, muss sein Auto im Mai 2022 wieder von einer Prüforganisation wie Dekra, Tüv oder KÜS prüfen lassen.
Wenn die HU um mehr als zwei Monate überzogen wird, erweitert sich die Prüfung um eine Ergänzungsuntersuchung - und die Gebühr erhöht sich aufgrund des erhöhten Prüfumfangs um 20 Prozent, so der ADAC. (dpa/af/tar)
In einer früheren Version dieses Artikels stand missverständlicherweise, dass der Liter Benzin um 8,4 Cent und der Liter Diesel um 9,5 Cent teurer werden. Richtig ist, dass sich die CO2-Abgabe auf Kraftstoffe von 2020 auf 2022 um ebendiese Beträge erhöht haben. Von 2021 auf 2022 hingegen liegt die Erhöhung bei 1,4 Cent und 1,5 Cent.
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