Hamburg - Für Kraftfahrzeuge wie etwa Roller, Mofas oder Mopeds beginnt ab 1. März ein neues Versicherungsjahr. Ab dem Stichtag ist nur noch das neue schwarze Kennzeichen gültig.
Wer dann noch mit dem alten grünen fährt, macht sich strafbar und genießt keinen Versicherungsschutz, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Neben zwei-, drei- oder vierrädrigen Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen brauchen auch Elektrokleinstfahrzeuge wie etwa E-Tretroller dieses Kennzeichen als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese reguliert verursachte Fremdschäden. Für die Regulierung von Schäden am eigenen Fahrzeug wären zusätzlich Teil- oder Vollkaskoversicherungen nötig.
Auch die schnellen S-Pedelecs brauchen ein Kennzeichen
Die Kennzeichen-Pflicht gilt so auch für die schnellen S-Pedelecs, die bis 45 km/h beim Treten unterstützen. Normale Pedelecs bis 25 km/h gelten dagegen als Fahrrad und brauchen daher kein Kennzeichen.
Die Kennzeichen bekommt man direkt beim Versicherer. Dabei gibt es sowohl klassische Kennzeichen (13,0 x 10,1 Zentimeter) als auch kleinere Plaketten (6,7 x 5,5) für E-Scooter und Segways.
Anhand der dreistelligen Buchstabenkombination des Kennzeichens können Unfallopfer über den Zentralruf der Autoversicherer auch ermitteln, bei welcher Versicherung der Unfallgegner versichert ist. Bei den jeweils immer bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt die Farbe jährlich zwischen Schwarz, Blau und Grün. © dpa
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