Ärgerlich genug, wenn überhaupt eine MPU ansteht. Hinzu kommt auch noch, dass die Untersuchung nicht kostenlos ist. Doch welche Kosten entstehen eigentlich?

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Wer seinen Führerschein aufgrund schwerwiegender Delikte verloren hat und sich nach Absitzen der Sperrfrist wieder hinter das Steuer setzen möchte, muss zur MPU. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, im Volksmund auch "Idiotentest" genannt, belastet den Geldbeutel massiv. Die Kosten, die selbst zu tragen sind, liegen mitunter im hohen dreistelligen Bereich und stellen eine Art nachträgliches Lehrgeld zum bereits entrichteten Bußgeld da.

MPU-Kosten hängen vom jeweiligen Vergehen ab

Wie hoch die Kosten für die MPU sind, hängt vom Vergehen ab. Bei mehreren Verkehrssünden steigen die Kosten entsprechend. Die Nettogebühr für eine Untersuchung nach einem Führerscheinentzug wegen Trunkenheit am Steuer oder eines Drogenvergehen liegt beispielsweise bei 338 Euro, wie in der Anlage von §1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgehalten ist. Hinzu können jedoch noch erforderliche Gutachten und Screenings kommen. Die Zahlung der Mehrwertsteuer fällt ebenfalls an. In der Summe können für ein kombiniertes Vergehen wegen Fahren unter Einfluss von Drogen und Alkohol mehr als 750 Euro fällig werden. Wer "nur" zu viele Punkte in Flensburg hat, muss mit knapp 350 Euro Gebühren rechnen.

Kosten für die MPU fallen bei jedem Versuch erneut an

Zu beachten ist, dass die Kosten bei jeder MPU anfallen. Wer einmal durchfällt, muss beim nächsten Versuch erneut den vollen Preis zahlen. Entsprechend ist es durchaus empfehlenswert, gut vorbereitet in eine MPU zu gehen. Hierzu kann eine besondere Vorbereitung in einem Kurs sinnvoll sein, die in der Gruppe rund 500 Euro kostet. Einzelkurse sind mitunter drei Mal so teuer. Tipp: Viele Erstgespräche sind kostenlos und können einen ersten Einblick geben, ob die Vorbereitung tatsächlich weiterhelfen wird.

Dass die Kosten für eine MPU selbst übernommen werden müssen, gilt auch für Sozialhilfeempfänger. Wer beispielsweise Hartz IV empfängt, kann die Kosten für den "Idiotentest" nicht über das Jobcenter wieder einholen, wie 2014 das Sozialgericht Heilbronn entschied.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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