Deutsche Autofahrer, die im Ausland gegen die Verkehrsregeln verstoßen, können inzwischen kräftig zur Kasse gebeten werden. EU-Knöllchen sollten deshalb nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

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Bereits seit 2010 können Bußgelder über 70 Euro auch aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden. EU-Polizeistellen müssen dazu allerdings zunächst die Halterdaten anfragen und beweisen, wer das Fahrzeug gefahren ist. Da die Umsetzung aber mit einem hohen Aufwand verbunden ist, werden viele Verfahren eingestellt. Das bedeutet aber noch längst nicht, dass deutsche Autofahrer im Ausland Narrenfreiheit genießen können.

Neue Richtlinie tritt am 6. Mai 2015 in Kraft

Das EU-Parlament hatte zu Beginn des Jahres eine neue Richtlinie für die Ahndung von EU-Knöllchen verabschiedet, nach der die europäischen Verwaltungsbehörden ab dem 6. Mai 2015 dazu angehalten sind, Informationen bezüglich der Fahrzeughalter untereinander auszutauschen. Damit sollen vor allem schwere Verkehrsverstöße wie beispielsweise Drogen und Alkohol am Steuer, Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsübertretungen über die Grenzen hinaus belangt werden. Zwar gilt dieses Recht bereits seit 2013, die Richtlinie ist aber Teil einer neuen einheitlichen Verkehrspolitik und schließt künftig auch Großbritannien, Irland und Dänemark mit ein, die bisher von dieser Regel ausgenommen waren.

Was droht deutschen Autofahrern konkret

Die zu befürchtenden Strafen für Verkehrsdelikte, die im Ausland begangen wurden, können höchst unterschiedlich ausfallen. Entscheidend ist, wie schwerwiegend der Verstoß war. Bei vergleichsweise geringen Tempoverstößen oder anderen Ordnungswidrigkeiten gilt nach wie vor, dass die Schuld einem Fahrer und nicht dem Halter des Fahrzeugs nachgewiesen werden muss. Außerdem erheben die deutschen Behörden in der Regel nur dann Bußgeldbescheide, wenn diese auch mit deutschem Recht vereinbar sind. Gemessen an dem großen bürokratischen Aufwand, den beide Länder zur Ermittlung des Fahrers auf sich nehmen müssen, kommt es in vielen Fällen nicht zur Vollstreckung einer Strafe.

Auf frischer Tat ertappt

Während kleinere Ordnungswidrigkeiten häufig im Sande verlaufen, können schwere Verkehrsvergehen geahndet werden. Noch klarer ist der Fall, wenn fremde Autofahrer im Ausland auf frischer Tat ertappt werden. Wer in eine Tempokontrolle rauscht, kann mitunter direkt zur Kasse gebeten werden. Im schlimmsten Fall droht sogar die Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Die Höhe der Bußgelder und die verhängten Strafen sind allerdings von Land zu Land unterschiedlich.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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