Wer lieber von zu Hause aus Preise, Marken und Leistungen vergleichen möchte, kann seinen Neuwagen auch einfach online kaufen. Hier gelten jedoch Sonderregeln.

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Auch im Netz lässt sich der Neuwagen bequem und einfach kaufen. So können Käufer online auf spezialisierte Autoportale, Herstellerseiten oder auch Autohändler, die digital verkaufen, zurückgreifen. Doch beim Auto-Onlineshopping gelten einige Sonderregeln, wie die Zeitschrift "Auto, Motor und Sport" (AMS 09/2020) berichtet. Das Fahrzeug bezahlt man meist per Vorkasse oder bar bei der Übergabe. Doch was ist zu tun, wenn man vom Online-Kauf zurücktreten möchte?

Rücktritt binnen 14 Tagen

Wichtig: die Schriftform. Binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss müssen Käufer dem Händler ihre Absicht schriftlich erklären (Paragraf 355 BGB). Versäumt ein Händler, Käufer auf dieses Recht hinzuweisen, verlängert sich Rückgabefrist laut "AMS" um weitere zwölf Monate, maximal kann sie also ein Jahr und 14 Tage bestehen.

Und der Rücktritt vom Kauf ist nur möglich, wenn der Vertragsabschluss wirklich aus der Ferne stattgefunden hat - also etwa per E-Mail oder auf einer Onlineplattform zustande kam. Schickt ein Käufer etwa einen per Mail empfangenen Kaufvertrag unterschrieben zurück, handelt es sich nach einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück nicht mehr um ein Fernabsatzgeschäft.

Vorsicht bei speziell konfigurierten Autos

Achtung: Speziell auf Kundenwunsch konfigurierte Autos fallen nicht unter das Rückgaberecht. Und wurde der Wagen bereits im Straßenverkehr gefahren, dann handelt es sich bei Rückgabe um einen Gebrauchtwagen. Einen möglichen Wertverlust darf der Händler vom Neuwagenpreis abziehen. (dpa/tmn/eee)

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