Nach einem Unfall richtig handeln und dabei auch nichts vergessen? Gar nicht so einfach. Wie Sie nach einem Unfall trotz des hohen Stresslevels einen kühlen Kopf bewahren und welche Schritte Sie nacheinander einleiten sollten, erfahren Sie hier.

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Überlegtes Handeln ist in allen Lebensbereichen angebracht: im Job, beim Einkaufen, beim Autofahren. Dennoch kann es bei letzgenanntem immer mal wieder zu einem Unfall kommen – ob verschuldet oder unverschuldet. Gerade dann ist es wichtig, besonnenes und überlegtes Handeln an den Tag zu legen. Die folgenden Tipps helfen Ihnen, sich richtig zu verhalten.

Schritt 1: Unfallstelle absichern

Das Absichern der Unfallstelle sollte an erster Stelle stehen: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie anschließend das Warndreieck in ausreichender Entfernung auf (bis zu 150 Schritte hinter dem Fahrzeug): Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit sind die Reflektoren auf der Weste und im Dreieck besonders wichtig. Wenn es sich nur um einen Blechschaden handeln sollte, die Fahrzeuge also noch bewegt werden können, ist es ratsam, diese nun am Fahrbahnrand abzustellen. Der nachfolgende Verkehr kann somit weiter rollen und es kommt nicht zu einem Rückstau oder gar Auffahrunfällen. Bei Unfällen auf der Autobahn gilt darüber hinaus: Alle Insassen müssen die Fahrzeuge umgehend verlassen und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen. Beim Aussteigen sollten Sie größte Vorsicht walten lassen.

Schritt 2: Erste Hilfe und Notruf

Ist die Unfallstelle abgesichert, prüfen Sie, ob Unfallbeteiligte verletzt sind oder sogar Hilfe brauchen. Rufen Sie in diesem Fall mit Ihrem Handy zunächst den Notruf (110 und 112) oder eilen Sie zu einer Notrufsäule. Um die nächstgelegene Notrufsäule zu finden, sind an den Leitpfosten kleine Richtungspfeile angebracht, die anzeigen, wo sich die nähere Säule befindet. Die Polizei sollte insbesondere bei Verletzten und größeren Schäden miteinbezogen werden. Anschließend kümmern Sie sich um die Verletzten. Denken Sie daran: Wer Erste Hilfe verweigert, macht sich strafbar. Wer es dagegen tut, hat keinerlei rechtliche Konsequenzen zu befürchten, auch wenn er nicht alles richtig macht.

Schritt 3: Daten erfassen

Auch wenn es sich nur um einen Parkrempler handeln sollte: Jeder Verkehrsunfall löst gesetzliche Verpflichtungen aus, an die sich jeder Unfallbeteiligte zu halten hat. Dabei spielt es auch keine Rolle, wer letztendlich die Schuld an der Misere zugesprochen bekommt. Das bedeutet: Sie müssen am Unfallort verbleiben, bis die polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt beziehungsweise bis alle Unfallbeteiligten Kontakt- und Versicherungsdaten und die Art der Beteiligung ausgetauscht haben. Sie sollten sich in jedem Fall das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners, das Fahrzeugmodell und weitere Identifizierungsmerkmale sowie die genaue Anschrift und Firmierung der gegnerischen Versicherung aufschreiben (mit Versicherungsnehmer und Versicherungsscheinnummer).

Schritt 4: So geht es weiter

Gestehen Sie am Unfallort keinesfalls Ihre Schuld ein – das kann zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. Machen Sie Fotos und bemühen Sie sich um Augenzeugen. Einen Rechtsanwalt einzuschalten, ist nach einem größeren Unfall immer sinnvoll - vor allem bei Verletzungen oder einem Totalschaden des Fahrzeugs. Hat Ihr Unfallgegner den Schaden verursacht, können Sie die Ansprüche der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung vorlegen. Die Schadensregulierung sollten Sie der gegnerischen Versicherung aber nicht einfach so überlassen – oft steht Ihnen mehr zu, als diese Ihnen anbietet. Die Kosten eines hinzugezogenen Anwalts sind am Ende ohnehin Teil des Gesamtschadens und gehen somit an die gegnerische Versicherung.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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