Der Orkan Niklas hat mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 150 Stundenkilometern in Deutschland gewütet. Auch viele Autobesitzer bekamen dies zu spüren. Aber wer kommt eigentlich für die Sturmschäden auf?
Bäume, die umstürzen, Äste und Dachziegel, die herabfallen, herumfliegende Gegenstände: Starke Orkanböen können an Autos schlimme Schäden anrichten. Egal, ob es sich um einen Totalschaden handelt oder um Beulen und kaputte Scheiben. Autofahrern stellt sich die Frage, wer für die Sturmschäden am Fahrzeug aufkommt?
Was übernimmt die Kfz-Versicherung?
Die Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel Schäden ab einer Windstärke von über acht. Dabei werden generell Schäden übernommen, die unmittelbar infolge des Sturms entstanden sind. Autofahrer bleiben dann bei der Reparatur nur auf der festgehaltenen Selbstbeteiligung sitzen.
Die meisten Vollkaskoversicherungen springen sogar schon bei geringeren Windstärken ein und zahlen für die Instandsetzung. Wer dagegen über keine Kasko-, sondern nur über eine Kfz-Haftplichtversicherung verfügt, bleibt auf dem kompletten Schaden sitzen.
Welche Schäden werden übernommen?
Die Kaskoversicherung zahlt demnach für alle Reparaturkosten oder auch Wiederbeschaffungskosten, die durch Sturmschäden entstanden sind. Autofahrer müssen den Schaden aber schnellstmöglich ihrer Versicherung melden, damit diese gegebenenfalls einen Gutachter einschalten kann. Halter sollten zur Sicherheit außerdem ein Foto von den Schäden am Fahrzeug machen.
Unter den Versicherungsschutz können dabei auch Schäden fallen, die während der Fahrt entstanden sind - beispielsweise, wenn herumfliegende Gegenstände das Auto getroffen haben. Anders verhält es sich, wenn ein Autofahrer in einen Gegenstand hineinfährt, der schon länger auf der Straße lag - zu nennen ist hier etwa ein umgestürzter Baum. In solchen Fällen springt meist nur die Vollkasko ein, was allerdings oftmals eine Hochstufung der Schadensfreiheitsklasse zur Folge hat. Welche Ausnahmen gibt es? Es kann aber auch sein, dass Schäden von einer fremden Versicherung übernommen werden müssen. Fällt beispielsweise beim Sturm ein morscher Baum von einem Privatgrundstück auf ein Auto, muss die Haftpflichtversicherung des Grundstückbesitzers zahlen. Gleiches gilt, wenn lose Gegenstände oder marode Dächer nicht ausreichend vor dem Sturm gesichert wurden und im Anschluss Schäden angerichtet haben. Zu den Reparaturkosten, die die Versicherung des Verursachers zahlen muss, können in diesen Fällen auch Schadensersatz für eine Wertminderung des Fahrzeugs oder einen Mietwagen als Ersatz hinzukommen.
Fahrzeugbesitzer sollten bei Sturmschäden daher zunächst einmal mit ihrer Versicherung klären, welche Schäden abgedeckt sind. Danach muss erörtert werden, wer Schuld am Schaden hat und ob es sich dabei um höhere Gewalt oder Fahrlässigkeit handelt. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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