Die Parkplatzsuche kann insbesondere in Städten zum Geduldsspiel werden. Im Halteverbot zu parken, ist für manch einen Autofahrer dann eine probate Notlösung. Doch es drohen Knöllchen oder noch schlimmer: der teure Abschleppdienst. Wo parken verboten ist, erfahren Sie im Folgenden.

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"Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt", definiert §12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dieser Paragraf regelt auch, wo in Deutschland nicht geparkt werden darf. Im Umkehrschluss wissen Autofahrer dann: Überall, wo das Parken nicht verboten ist, darf das Auto abgestellt werden. Parkverbote werden zum einen durch Verkehrsschilder ausgedrückt, zum anderen sind sie nur in der StVO festgeschrieben. Diese Verkehrsregeln sollten Autofahrer daher kennen.

Parkverbot durch Verkehrsschilder

Das runde, blaue Verbotsschild mit rotem Rand und einem diagonalen roten Streifen kennt wohl jeder Autofahrer. Das Zeichen 286 StVO, das früher als "Parkverbot" bezeichnet wurde, schreibt vor, wo ein eingeschränktes Halteverbot gilt. In diesem Bereich darf nicht geparkt werden, Autofahrer dürfen ihr Auto also nicht länger als drei Minuten abstellen. Ausnahme ist das Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen, das länger als drei Minuten dauern darf, aber so schnell wie möglich durchgeführt werden muss.

Doch es gibt weitere Verkehrszeichen, die ein Parkverbot implizieren. Dazu zählt beispielsweise der Hinweis auf einen verkehrsberuhigten Bereich, der gemeinhin auch "Spielstraße" genannt wird. Dort ist das Parken außer auf entsprechend gekennzeichneten Flächen verboten. Darüber hinaus darf nicht in Fußgängerzonen und selbstverständlich auch nicht in Straßen, in denen die Einfahrt für Fahrzeuge jeglicher Art verboten ist, geparkt werden. Dasselbe gilt für Vorfahrtstraßen außerorts.

Feuerwehrzufahrten und "Einfahrt freihalten"-Schilder

Häufig sind auch Verkehrsschilder am Straßenrand zu entdecken, die auf eine Feuerwehrzufahrt oder eine private Grundstückseinfahrt hinweisen und das Parken verbieten. Da das Blockieren einer Feuerwehrzufahrt andere behindern oder gefährden kann, darf das dort abgestellte Auto sofort abgeschleppt werden. Zusätzlich zu den Abschleppkosten drohen ein Punkt und ein Bußgeld. In privaten Einfahrten dürfen Sie zwar auch nicht parken, wenn dies untersagt ist. Allerdings obliegt es dem Grundstückseigentümer, die Polizei oder das Ordnungsamt zu rufen.

Parkverbot ohne Verkehrsschilder

Doch nicht überall, wo kein Schild auf ein Parkverbot hinweist, ist das Abstellen des Autos tatsächlich erlaubt. Autofahrer müssen darüber hinaus einige generelle Parkverbote kennen, um nicht in Konflikt mit der StVO zu geraten. So ist das Parken im Fünfmeterbereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, vor und hinter Andreaskreuzen, vor Bordsteinabsenkungen, auf Gehwegen, über Richtungspfeilen auf der Fahrbahn sowie 15 Meter vor und hinter Haltestellenschildern verboten.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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